Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Rechtsfrage dringend

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Bin mit meinem Chef im Rechtsstreit. Es geht um 2 Löhne und Mutterschutzgeld. Zwei verhandlungen waren schon im Oktober 09 und jetzt im Januar. Die nächste ist im März. Nun habe ich aber vergessen die Erziehungszeit beim Ihm einzureichen und heut kam per Gerichtsvollzieher ne Abmahnung das ich seit dem 14 Januar fehle und somit kommt wohl auch bald die Kündigung. Die trifft mich jetzt nicht wirklich, aber hat das ne wirkung auf die bestehende Klage? Doch eigentlich nicht oder?


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Tja, keine Ahnung, aber ist auf jeden Fall nicht hilfreich, wenn du jetzt ne Abmahnung bekommen hast. Und die ist ja auch gerechtfertigt, wenn du die Elternzeit nicht beantragt hast. In der Elternzeit kannst du aber nicht gekündigt werden, soweit ich weiß. LG, Beate


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Hallo, die Löhne und das Mutterschutzgeld hat nichts damit zu tun, dass du nicht im Geschäft warst. Die Frage ist nun, ob du nicht schon vorher mal gesagt hast, dass du in Erziehungsurlaub gehst. Wenn du das deinem Chef mitgeteilt hast, gilt das auch mündlich, würde ich denken, denn Verträge gelten ja auch, selbst wenn sie nur mündlich sind. Ob es in dem Fall schriftlich sein muss, kann ich dir nicht genau sagen, wenn nicht, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage. Da nn könntest du so viel Glück haben, dass er dir jetzt nicht kündigen darf. Ich würde an deiner Stelle ganz schnell dem Chef mitteilen, wie lange du in Elternzeit bist. Theoretisch hätte er dir wegen Arbeitsverweigerung sofort kündigen können, meine ich mal im TV gesehen zu haben. Ich meine da kam, dass der Chef keine Abmahnung, oder auf jeden Fall keine 3 geben braucht. Ich drück dir mal die Daumen, dass alles so ausgeht, wie du dir das vorstellst. Liebe Grüße Sabine


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Die Kündigung wäre nicht so tragisch. Ein weiter arbeiten dorrt wäre mit laufender Klage wohl ich nicht gegangen. Geht mir nur um die laufende Klage.


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Hallo, ich denke, dass er nicht drumrum kommt, dir dein Geld zu bezahlen. Selbst wenn er dir ggf. rückwirkend kündigen wollte, so könnte er dir im ehesten Fall ab Ende des Mutterschutzes kündigen und das ist auch noch fraglich. Übrigens würde ich auch nicht wieder in einen Betrieb zurück gehen mit dem ich gerade per Anwalt verhandle. Ich denke der wird versuchen wollen dir dein Geld nicht zu bezahlen, aber damit kommt er nicht durch. Liebe Grüße Sabine


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DIe Richterin hat ja schon zu ihm gesagt das er keine Chance hat und endlich zahlen soll. Angeblich hätte ich keinen Krankenschein im April letzten Jahres abgeben. Konnte aber alle vorlegen und die KK auch. Und da er mir auch kein Mutterschaftsgeld gezahlt wird jetzt weiter verhandelt. Musste nochmal alle Krankenscheine bei der KK holen und bei gericht abgeben um zu beweisen das sie lückenlos sind. Sein Anwalt wollte auf 2/3 runter handeln aber das wollten wir nicht. Und die Richterin hat Ihm auch gesagt das er ums Muttschaftsgeld nicht drum rum kommt und eigentlich alles klar wäre und sie uns eigentlich nicht mehr vor gericht sehen wil.


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Ich vermute mal, das er die Kündigung rückwirkend ausstellen wird... LG fru