Mitglied inaktiv
Hallo in die Runde, gestern erzählte mir eine Bekannte ,dass sie meine Zwillinge auf einem großen Werbeplakat, welches in der Sparkasse neben dem EC Automat hängt, gesehen hat. Ich bin eben hingefahren und habe geschaut, tatsächlich! Ich habe nirgends das Bild meiner Kinder hingeschickt und uns hat auch niemand gefragt, ob wir der Veröffentlichung eines Fotos unserer Jungs zustimmen. Wie kann denn so etwas zustande kommen und welche Rechte haben wir nun? Ich bin absolut verärgert darüber und werde mich mit dem Urheber dieses Plakates in Verbindung setzen. Oder habe ich da keine Chance? LG Sabine
Wo wurde denn das Bild gemacht und von Wem?
Das muß bei einem Kindergeburtstag letztes Jahr gemacht worden sein. Meine Söhne waren bei einem Freund eingeladen und sie sind zur Römerwelt gefahren. JETZT wirbt dieses Unternehmen für einen Event im August 2010 mit dem Bild meiner Söhne! Das Foto muß von der Presse an dem Tag des Kindergeburtstages gemacht worden sein. ICH WUSSTE nichts davon und mir hat auch niemand etwas von Fotos gesagt, geschweige denn habe ich etwas unterschrieben, dass ich mit der Veröffentlichung einverstanden bin. LG Sabine
hm....ich kenn mich da auch nicht aus, aber ich denke wenn man zu solchen Veranstaltungen geht das man auch mit Fotos einverstanden sein muss.
Am besten fragst du mal bei Frau Bader im Rechtsforum nach.
Auf der anderen Seite wäre ich stolz ![]()
so etwas das man in jedem Museum für eine Gruppe Kinder buchen kann. Von Presse und Werbefotos war keine Rede und von Bildern die dann auf ein Werbeplakat kommen auch nicht. Möchtest Du Deine Kinder von einem Plakat schauen sehen ohne davon zu wissen? LG Sabine
Das war nicht Vorwurfsvoll gemeint!!! Es gibt ja auch zum Beispiel Feste auf die man geht und dann sieht man sich eine Woche später in der Zeitung wieder. So meinte ich das. Ich würde einfach mal Frau Bader fragen oder den Veranstalter anrufen.
Hallo, setze dich mit demjenigen in Verbindung, der für das Foto verantwortlich ist. Ohne deine ausdrückliche Zustimmung darf nämlich niemand ein Foto auf dem deine Kinder sind veröffentlichen. Auch nicht, wenn es bei irgendeinem Event gemacht wurde. Gruß Sylvia
denk an Elerts Bild damals in dem Zeitungsartikel DU hast die Rechte am Bild ausser Du bist Person des öffentlichen Lebens ! dagmar
Wenn du das Bild mit den Speerwerfern meinst, da sind ja mehr als 3 Personen drauf. Das ist dann erlaubt. Falls nicht, ziehe ich meinen Kommentar sofortigst zurück *g* LG Dany
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=47693& Das Bild ist nicht nur im Internet und auf den Postern sondern auch auf dem Flyer drauf. Das habe ich heute von einer anderen Mutter erfahren. Es wird immer besser!! LG Sabine
Schwierig.... Eine Zeitung darf ungefragt Bilder von euch abdrucken, wenn ihr auf einer öffentlichen Veranstaltung wart oder die Bilder auf einem nicht privaten Grundstück gemacht wurden. Das ist ja hier- wenn ich das richtig interpretiere- nicht der Fall. Damit wurden eure Persönlichkeitsrechte verletzt. § 22 KunstUrhG Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. § 23 KunstUrhG (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Obwohl....der Urheber könnte sich dann auch auf §23/2 berufen.
Ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden (alternativ für den Anfang auch www.recht.de gibts ein Forum mit Leuten die sich da wirklich auskennen) und den Urheber der Bilder auf jeden Fall anschreiben.
ich fände es zB nicht toll wenn meine Kinder im Kino fotografiert würden und dann UCI mit denen Riesenplakate druckt dagmar
Manchmal wäre es besser, man würde so etwas gar nicht merken, wahrscheinlich hat der Betreiber auch so gedacht. Aber Plakat und große Bilder im Internet - definitiv WERBUNG - das geht gar nicht wie ich finde. Wie gesagt, wir wußten nichts von den Bildern und wir sind auch nicht gefragt worden, geschweige denn haben meine Jungs dafür etwas bekommen. Dieser Link ist mir noch genannt worden. http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=47693& Demnach ist es auch bei Gruppen nicht zulässig, ungefragt Bilder zu veröffentlichen, selbst wenn die Personen nur im Hintergrund zu sehen sind, was ja hier definitv nicht der Fall ist. LG Sabine
LG Sabine
Soweit ich das weiß dürfen Bilder auf denen sich nicht nur eine Person befindet, (also ein Bild auf der z.B. eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt zusehen ist, so veröffentlicht werden). Bei Bilder auf der nur eine einzelne Person oder eine kleine Personengruppe die genau auf dem Foto erkennbar ist, nur unter genehmigung Veröffentlicht werden. Wir waren jetzt auf einer Eröffnung auf der unser Sohn fotografiert wurden, nur er war auf dem Bild, wir sind vorher gefragt worden ob dieses Foto auf der HP des Veranstalterst auftauchen darf. Also nimm Dir einen Anwalt und verklag die Werbefirma denn das ist nicht erlaubt. Du hast das Recht auch das Bildrecht an deinen Kindern.
Setzte Dich auf keinen Fall alleine mit der Firma in Verbindung! LG Circe
LG
mit der Firma in Verbindung. Ich würde nicht sofort einen Anwalt einschalten. Auf dem Prospekt steht eine Adresse der Werbefirma und schreib diese an, mit der Bitte um Erklärung. Dann kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.
Hi, ohne die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten zur kommerziellen Nutzung des Bildes hat der Verwender keine Chance, das Bild nutzen zu dürfen. Du hast jetzt mehrere Möglichkeiten: 1. Untersagen der weiteren Verwendung (zum Abhängen der Plakate und Wiedereinsammeln der Flyer reicht der Schaden ggf. nicht aus) und Zahlung von Schadensersatz an dich. Für die Berechnung gibt es allerdings 3 Möglichkeiten (1. echter Schaden - nicht nachweisbar; 2. hyp. Schaden - schwer nachweisbar; 3. pauschaler SE - wohl die gängigste Form) - wobei der pauschale SE darin besteht, dass du sozusagen eine Lizenzgebühr für die Nutzung des Bildes erhältst, die sich an der orientiert, die für ein Agentur-Bild mit vollen Rechten fällig gewesen wäre. Für ein Kinderbild sind das aber leider oftmals nur wenige Euro (www.pitopia.de u.a.) - selbst bei exklusiver Nutzung. 2. Nimm Kontakt über einen Anwalt mit der Firma auf und drohe, per einstweiliger Verfügung die ganze Kampagne stoppen zu lassen und eine entsprechende Klage an. Dann sollte Anwalt verhandeln, was es der Firma wert ist, das ganze unter den Teppich zu kehren und dich zur Genehmigung zu bringen - ist mit Sicherheit finanziell das Lukrativste... Gruß, Speedy
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