Mitglied inaktiv
Hallo, hoffe es kennt sich jemand aus: Habe bei ebay eine neue Espressomaschine ersteigert, von einem gewerbl. VK. Von Rechnung und Garantie war in der Beschreibung nichts erwähnt, daher fragte ich VOR dem Bieten nach. Als Antwort kam: Der Kaufbelegt gilt als Garantieanspruch für die Herstellergarantie. Nun kam die Maschine aber ohne irgendeine Rechnung/Kaufbeleg an. Habe ich da Anspruch drauf bei einem gewerbl. VK? Wie soll ich sonst an die Herstellergarantie kommen? verschneite Grüße julis05
das du extra gefragt hast bevor du geboten hast.
Hallo, danke, aber das habe ich schon ;-) ich soll ihn anrufen. Und bevor ich das mache will ich wissen, ob ich da ein Recht darauf habe, damit ich weiß, was ich sagen kann wenn er versucht sich rauszureden. Grüße
wenn man gewerbetreibender ist, hat man die pflicht jeden verkauf und einkauf mit belegen nachzuweisen! das sind die grundsätze der ordnungsgemäßen buchführung. und jeder käufer hat die pflicht, eine rechnung identische rechnung zu bekommen. also zwei belege - einen für die akten des vk und einen für deine! nur mit der ebay-mail ist da nix getan. sollte sich gar nix tun - du hast ja seine steuernummer ... dann würde ich doch ganz dezent mal bei dem zuständigen finanzamt nachfragen. solche gewerbetreibenden lieben die ganz besonders. wenn das FA genau ist, kann es z. b. sämtliche gegenbelege bei einer prüfung mit anfordern. heißt also, es wird bei herrn müller geprüft, dann kann das FA sagen: ok, dann prüfen wir auch gleich mal die belege der ganzen käufer mit durch - die müssen bei den käufern ja vorhanden sein ... (ich kenne zwar keinen fall, wo sowas passiert ist, aber theoretisch haben die das recht)
Also, ich sehe das etwas anders als sechsfachmama: gesetzlich verpflichtet zur Rechnungserstellung gegenüber dem Käufer ist der gewerbliche VK nur bei gewerblichen Käufern. So steht es jedenfalls u. a. hier: http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_3.html Wie er das in seiner eigenen Buchführung handhabt, ist ja ganz was anderes. Um die Gewährleistung/Garantie in Anspruch nehmen zu können, ist keine Rechnung nötig. Dafür reicht der Kaufvertrag und ggfs. dann der Zahlungsbeleg. Insofern würde ich die entsprechenden Mails von eBay sowie dem VK ausdrucken. http://de.wikipedia.org/wiki/Faktura Lieben Gruß Incor
Eine QUITTUNG kannst du aber wohl verlangen laut BGB: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE036102377.html (wobei die wie gesagt aber nicht zwingend nötig ist) Lieben Gruß Incor
Vielen Dank Euch allen! habe ihn grad angerufen und auch er sagt, der ebay-Ausdruck in Verbindung mit Kontoauszug reicht aus. Hoffe mal das stimmt dann so, und noch mehr hoffe ich, dass wir die Garantie gar nicht in Anspruch nehmen müssen. Grüße
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