Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ein kleines Problem mit der GEZ. Ich bin nebenberuflich im Online-Handel tätig. Ich führe das Geschäft vom heimischen PC aus für den mein Mann bereits bezahlt. Muss ich den nun nochmal anmelden oder wie läuft das??? Blick da nicht durch. Kann einer helfen?? Danke schon mal im Voraus.
Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (AZ 4 A 149/07 vom 15. Juli 2008), in dem genau das geregelt ist. Wenn du schon privat für das Gerät GEZ-Gebühren zahlst, musst du das nicht doppelt, weil du das Gerät auch gewerblich nutzt. Allerdings versucht die GEZ es oft trotzdem... LG Nini
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