Aprilbaby
Hallo, ich hatte letzten Donnerstag geschrieben, dass meine Privathaftpflicht enorm gestiegen ist und ich deshalb von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache. Nun hat die Versicherung heute von meinem Konto abgebucht. Daraufhin habe ich angerufen. Meine Sonderkündigung sei zu spät, ich wäre Anfang Juli informiert worden und hätte daraufhin 4 Wochen Zeit gehabt, zu kündigen. Ich kann euch gar nicht sagen, wie geladen ich bin - ich habe NIE ein solches Schreiben erhalten. Sie prüfen nun, ob ich aus dem Vertrag rauskomme - welch Kulanz.... Habt ihr eine Idee für mich oder muss ich das so hinnehmen? Nächstes Jahr ist definitiv alles weg - Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtschutz-, Rentenversicherung, soooviel Geld bekommen die von mir - es ist übrigens die Sparkassenversicherung.
Wie hast Du denn dann von der Erhöhung erfahren, wenn Du besagtes Schreiben von Anfang Juli nicht erhalten hast?
Ich habe letzten Donnerstag den neuen Versicherungsschein unter Angabe des Beitrags erhalten. Gleichzeitig habe ich die Rechtschutzversicherung für Oktober und die Gebäudeversicherung für November mit nur ganz geringer Erhöhung erhalten. Nur bei der Haftpflicht waren es mehr als 10% Erhöhung, nur die Haftpflicht hätte also ein Sonderkündigungsrecht, aber dafür soll ich nun zu spät sein!?! Ich bin richtig sauer, fürchte aber, ich kann groß nichts machen!
Ich würde auf stur stellen. Du hast kein Schreiben erhalten und Schluss. Sollen die doch nachweisen, dass Du das bekommen hast. Zuletzt wurde bei uns die Rechtsschutz erhöht; stand auch erst auf dem Versicherungsschein (und die Erklärung dazu kleingedruckt auf der Rückseite). Ich habe dann ziemlich angesäuert angerufen und die Erhöhung wurde zurückgenommen, weil ich sonst gekündigt hätte. Falls Du nicht unbedingt von der Gesellschaft weg willst, kannst Du das ja auch mal abklopfen. LG
Die Sonderkündigungsregelung gilt ab Zugang der Mitteilung. Wenn sie sagen, sie hätten dir vorher was zugeschickt und bei dir ist nichts angekommen, sind sie in der Beweispflicht.
Hi, dann würde ich die nämlich lassen bzw. bei einer anderen Versicherung zumindest eine neue abschließen. Euer Vermieter kann auch darauf bestehen, dass Ihr eine habt (gut, kann er im Moment nicht direkt nachprüfen). Sollten aber beim Auszug Schäden nachweisbar sein (sehr beliebt: ruiniertes Parkett, kaputte Fliesen, beschädigtes Waschbecken etc.), dann reicht meistens die Kaution zum Begleichen nicht aus, d.h. die Abwicklung über eine Privathaftpflicht ist da leichter und schmerzloser. Dies nur als Ratschlag. LG Fiammetta
Nein, wir wohnen nicht zur Miete. Und ja, ich habe mich jetzt nochmal gewehrt, sie bekommen morgen ein Fax und dieses dann als Brief zugeschickt. Sie haben ja heute abgebucht, obwohl ich ihnen die Einzugsermächtigung entzog. Die neue Versicherung ist abgeschlossen, zur Not habe ich dort ja ein 14tägiges Widerspruchsrecht - ich würde nie ohne Privathaftpflichtversicherung sein wollen, aber bei denen nicht mehr.
Zur Not einen Schaden bei Freunden fingieren, da findet sich immer was ... dann hast Du erneutes Sonderkündigungsrecht.
was ein gedankenloser Tipp, einen Schaden zu fingieren. Das ist höchst kriminell und spiegelt sich unter anderem wieder in den Beitragssteigerungen, weil sehr viele so denken und die Versicherung missbrauchen. Würden nicht so viele so denken, wären die Beiträge allg. viel niedriger und man bräuchte nicht wieder die Versicherung wechseln, weil der Beitrag genau aus solchen Gründen wieder gestiegen ist..
Ich würde den Nachweis der Zustellung fordern aus fertig die Abbuchung kann man wiedserrufen und gleichzeitig würde ich zum nächsten dann auch alle anderen androhen zu kündigen ! dagmar
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