Sternspinne
Müssen in Geschäften eigentlich grundsätzlich die Preise am Objekt zu finden sein, bzw. drumherum? Oder gibt es da Ausnahmen? Ich ärgere mich gerade ziemlich über einen Luftballonladen, in dem ich gerne einkaufe. Aber an fast keinem Balloon ist der Preis zu sehen. Da sind viele Gläser mit unterschiedlichen Ballons, in allen Grössen, Farben mit und ohne Druck. Jetzt ist mir mehrfach aufgefallen, dass an der Kasse immer mal wieder anders abgerechnet wird. Also z.B. für einen Riesenballon einmal 6,5o€ und einmal 12,95€. Oder ich habe für kleine bedruckte Ballons pro Stück mal 1,80 gezahlt, das nächste Mal nur 0,65@. Die Verkäuferin zeigte mir den Katalog mit den Preisen, diesmal wars dann wohl korrekt. Auf meine Frage nach der Preisazszeichnung meinte sie nur, das macht der Chef. Also, wie ist die Rechtslage? Ich will doch bei einem Einkauf nicht wegen jedem Stück zur Verkäuferin und ihrem Katalog rennen!
soviel ich weiß ist es sogar ein gesetz!!!!!!! wenn bei uns das gewerbeamt kam und kontrollierte dann auch ob überall preise dran waren!also ruf da mal an und frage nach
ich bin auch der meinung es muss überall ein preis stehen habe da mal eine sendung gesehen, da wurde unter anderem auf Märkten bemängelt das keine preise stehen und es immer Vorschrift sei das die preise dran stehen
Gewerbeamt? Oder ist es Verbraucherschutz? Mich ärgert es wirklich, weil es einfach klar ist, dass man nicht wegen jedem Stück nachfragt. Schaun wer mal, wer zuständig ist.
Hallo, meiner Ansicht nach verstoßen die gegen das Preisauszeichnungsgesetz und das ist meines wissens nach sogar strafbar, weil so etwas wie du geschieldert hast, gar nicht geht. Die können nicht einmal den Preis und einemal einen anderen nehmen. Kannst ja mal Tante Google nach dem Preisauszeichnungsgesetz fragen. Liebe Grüße Sabine
doch, ich würde die so lange nerven und fragen, bis sie freiwillig die preise dranschreiben
Die Preisauszeichnung ist in der Preisangabenverordnung geregelt. Im § 1 Abs. 1 (PAngV) heißt es: "Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet ... hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). "
Verstöße hiergegen werden mit Bußgeldern ab 1500 € aufwärts geahndet. Ich würde den Laden melden.
bin gelernte Einzelhandelskauffrau. Muss überall gut ersichtlich ein Preis dran sein. Unser Chef hat uns schon immer gepredigt "Zeichnet die Sachen ordentlich aus, sonst gibt das nur Ärger wenn einer kontrollieren kommt"
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