Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Pfändungsfreigrenze Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen

Pfändungsfreigrenze Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen

ccw2013

Beitrag melden

Hallo zusammen! Folgende Frage hatte ich in den Expertenforum gestellt, allerdings ohne eine "richtige" Antwort zu bekommen. Kann mir jemand damit helfen??? Sehr geehrte Frau Bader, mein Gehalt wird aktuell gepfändet. Ich bin ab nächsten Monat im Mutterschutz und ich habe auch verstanden, dass der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld pfändbar ist. Der Berechnung dieses Zuschusses liegen ja die letzten Nettobezüge zugrunde, in denen auch Überstundenvergütungen sowie Urlaubsgeld enthalten sind. Bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze wird ja zzgl. den Sozialleistungen auch die Hälfte der Überstunden Vergütungen sowie das Urlaubsgeld abgezogen. Wird für den Zuschuss zur Mutterschaftsgeld ebenfalls eine Pfändungsfreigrenze berechnet und wenn ja, wie? Im Voraus vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen!


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ccw2013

Guck mal hier: http://www.sozialleistungen.info/schulden/berechnung-der-pfaendungsfreigrenze.html


ccw2013

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo shinead, vielen Dank für deine schnelle Antwort. So weit war ich schon...mein Problem ist, dass ich nirgends eine ausdrückliche Information zur Bereinigung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld finde. LG, ccw2013


speedy

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ccw2013

Hi, das Problem ist, dass der Zuschuss zum MG eine Entgeltersatzleistung ist. Diese ist als einheitliche Leistung zu sehen und beinhaltet demzufolge keine Einzelbestandteile für Urlaub, Überstunden etc. sondern ist eine pauschale Leistung (die halt nur in ihrer Berechnung auf diese Daten zurückgreift). Somit wird bei der Berechnung der Freigrenzen auch nichts für Überstunden etc. abgezogen, sondern die ganze Summe als ein Block behandelt. Gruß, Speedy


hormoni

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ccw2013

soweit ich informiert bin, zahlt den Zuschuss der AG. LG h


ungewohnt

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von hormoni

Hast du ein P-Konto? Der pfändungsfreibetrag ist dort immer gleich, egal was "rein" kommt.


ccw2013

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Vielen Dank euch allen!!! Aber leider bin ich nicht schlauer... Die Berechnung zum Zuschuss zur Mutterschaftsgeld erfolgt auf der Basis der letzten Nettobezüge VOR der Bereinigung des Gehalts um die Pfändungsfreigrenze zu ermitteln. Das bedeutet, der Betrag des Zuschusses zur MG ist höher als der bisherige Pfändungsfreibetrag somit wäre der Pfändungsbetrag viel höher als bisher. Was aber im Angesichts der Tatsache warum das Mutterschaftsgeld bezahlt wird ein Widerspruch wäre. Abgesehen von den Kosten die in als werdender Elternteil auf einen zukommen.. AG kennt sich nicht aus Treuhänder auch nicht wirklich. Bin ratlos...


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ccw2013

>>Was aber im Angesichts der Tatsache warum das Mutterschaftsgeld bezahlt wird ein Widerspruch wäre Wieso? Grundsätzlich wirst Du ja nicht schlechter gestellt als unter regulärem Gehaltsbezug. Dass eben bei Dir Schulden im Raum stehen, die abgetragen werden müssen, ist da "Dein Pech". Sieh' es einfach so: Die Schulden werden so ein bisschen schneller abgetragen. Das ist doch auch gut so. Immerhin kostet jeder Monat weiter Zinsen!


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Hat meine Bekannte so gemacht denn die Schulden wurden monatlich immer mehr, ist AE und arbeitet nicht viel da kleines Kind da sind schon 5000.- die monatich mehr werden zu viel dagmar