Elternforum Sparen - Das liebe Geld

passend zum Hausposting unten - Testamentskosten...

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Ellert

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Hallo Ihr gerne per PN die Antworten aber mich beschäftigt ja schon lange die Testamentsfrage, aan die wir mal gehen sollten da wir ein behinderte Kind haben ... Stimmt es wirklich, dass ein Testament mit Anwalt bei einem ganz normalen Haus ( Wert müsste um die 300.000 liegen) ) 3.500.- Euro kostet ? LG dagmar


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ich wuerde einfach mal FRAGEN bei einem Notar bevor Ihr einen termin macht der Wert des Nachlasses ist das eine, aber ausser Haus kommt ja meist noch mehr dazu und bei Euch vermutlich auch mehr Beratung benedikte


Ellert

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Notar wäre ds billigste. Mehr als ein verschuldetes Haus haben wir nicht Auto ist nicht viel wert, unsere Klamotten oder TV ist nebensächlich in der Summe dagmar


Benedikte

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wenn die Dinge so liegen, koennt Ihtr doch ein privatschriftliches Testament machen, in dem Fall wohl so ein berliner Testament, wo sich die Ehegatten erstmal einsetzen und nach dem Tod des etztversterbenden die Kinder. Oder wollte Ihr Elllert besonders absichern, zu Lasten der anderen drei, so dass Ihr anfechtunbgen befuerchtet? Ich meine, ich kann keinen Fahrradreifen wechseln, wenn ich Waende malere, gibts Streifen und ich stehe mit jedem Hany auf kriegsfuss, aber ein einfaches Testament wuerde ich selber machen


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

damit das so bombensicher ist dass das Sozialamt nicht an Ellerts Anteil kommt. Aber de Notarkosten und Anwaltskosten gehen wohl nach Erbe, Haus nicht ob ds verschuldet ist sondern was es wäre wenn es verkauft würde so ein Unsinn aber auch dagmar


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Meine Freundin mit behindertem Sohn hat ihr Testament mit Hilfe einer Organisation/Stiftung gemacht und wurde da sehr gut beraten. Dabei war es etwas kompliziert, da sie geschieden ist und keinesfalls wollte, daß der Ex via das behinderte Kind Zugriff aufs Geld bekommt, wenn sie vor ihm stirbt. Ich überlege schon seit 10 Minuten, wie der Laden hieß, aber es fällt mir nicht ein. Irgendwas mit Regenbogen oder Sonnenstrahl oder so. Jedenfalls die gleiche Organisation, die ihr auch bei der Beantragung des Integrationshelfers geholfen hat und über die sie einmal im Jahr einen speziellen "Urlaub" für nichtbehinderte Geschwister von behinderten Kindern für ihren anderen Sohn bekommt. Jedenfalls würde ich mal die üblichen Verdächtigen durchtelefonieren, denn die Stiftung hier in München nützt Euch ja eh nichts, aber es gibt sicher sowas in der Art auch in Berlin.


Annika03

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Wir haben ein "Berliner Testament" und so einfach ist das nicht. Wie wird das Erbe unter den Kindern geteilt, hat der verbliebene Ehegatte das Recht an andere (z.B. eine neue Frau weiter zu vererben) oder die Verteilung auf die Kinder zu ändern. Wie sieht es aus wenn eins der Kinder nicht mehr lebt, aber selbst schon Kinder hat. Wie im Falle einer Scheidung?


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ich habe jetzt mal gegoogelt, den begriff Behindertentestament kannte ich ueberjaupt nicht also, muessen musst Du nicht, also thopretisch koennt Ihr auch das privay machen aber die grosse probematik ist ja hiebei wohl, dass der Staat dauerhaft die Kosten fuer das behinderte Kind tragen soll und muss, das Kind selber hingegen durch die Erbaschaft nicht so an geld rankommen soll, dass der Staat sich das holen kann. Und hier klagt wohl dauernd irggendwer weil das ganze als sittenwidrig empfunden wird, oefter, und dann muss jedes neue Testament feinjustiert werden ok, dann wuerde ich das auch nicht. Diese besondere Klippe hatte ich nicht im auge. Aber dann kann man ja nur hoffen, dass Deine anderen Kinder immer ausreichend Geld haben Wenn ich das beim googeln gerade richtig verstanden habe, muessen die bzw eine davon als Testamentsvollstrecker fuer Ellert taetig werden, der immer nur Vorerbe wird, und ihm immer Geld zukommen lassen in dem Ausmass, dass es sein Schonvermoegen nicht ueberschreitet. Ihr selber koennt es gar nicht abschlie/end regeln, also dass Ellert immer gur versorgt ist, sondern muesst Euch auf das als Testamentsvollstrecker bestimmte Kind verlassen koennen. Kannst Du schon absehen, ob das bei Euch geht? Wenn ich behindert waere und meine Eltern ein Behindertentestament zu meinen Gunbsten gemacht haetten, waere die Umsaetzun ziemlich sicher an meinen notorisch klammen Geschwistern gescheitert. aber das interessiert mich jetzt- also wie es weitergehty. Bin gesoannt. Benedikte


ohno

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Hallo Ellert. Ich arbeite bei einem Notar. Wir haben letztens auch ein Behindertentestament beurkundet. Es wich wirklich in vielem vom Standardtestament oder dem Berliner Testament ab. Ich bin selbst grad nicht sicher, ob ein Behindertentestament auch privatschriftlich gestaltet werden kann. Aber, ich würde in Eurem Fall eine Beratung durch einen Notar in Anspruch nehmen, Rechnung dafür hin oder her, ich finde, wenn man ein behindertes Kind "hinterlässt", will man es noch eher in trockenen Tüchern wissen als seine selbständigen Kinder. Ganz davon abgesehen: Wenn ein Testament beim Notar beurkundet und zur Hinterlegung gebracht wird beim Nachlassgericht, sind das Kosten, die der Testierer trägt. Wenn privat testiert wird, muss im Todesfall je ein Erbschein beantragt werden, was beim notariellen Testament i.d.R. entfãllt. Dann tragen die Kosten die Erben. Die Kosten entstehen also so oder so!!! Einsparen kann man im Endeffekt also nix. 1270,- EUR kostet das gemeinschaftliche Testament (notariell) + Auslagen (Kopien und Porto), MwSt und 30,- (15,- pro Testierer) für die Eintragung im zentralen Testamentsregister - wenn mal der Wert von 300.000,- Eur zugrundegelegt wird. Eigentlich wird nur das reine Vermögen angesetzt, also nach Abzug aller Verbindlichkeiten. Und einen Tip kann ich Dir noch geben: Bitte geht direkt zu einem Notar. Also nicht erst zu einem Rechtsanwalt A und dann zu einem Notar B. Das kostet dann 2 x! Geht gleich zu einem Notar, Beratung, Vorbereitung Urkunde,,Beurkundung, abschließende Bearbeitung = 1 Rechnung siehe oben! VG ohno


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

also reicht ein Notar und nicht noch ein Anwalt extra, dessen Kosten sind ja noch höher. Muss nur einen finden der da fit ist in der materie, habt Ihr da verzeichnisse oder wo fragt man das nach ? dagmar


ohno

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Anwalt brauchst Du wirklich nicht extra! Ganz davon abgesehen, je nach Bundesland, sind Notare auch gleichfalls Rechtsanwalt ;-) Ein Verzeichnis gibts nicht (das ich wüßte). Notare müssen alles machen und dürfen sich (offiziell) nicht auf irgend einen Bereich beschränken. Für alle Notare gibts einen Zugriff auf eine Online-Datenbank mit vielen vielen Vertragsmustern, grad für schwierige Fälle. Ich würde in Eurem Bereich mal telefonisch nachfassen, ob soetwas schonmal beurkundet wurde. Meist bekommt man am Telefon schon einen Eindruck, ob man richtig ist. Ansonsten einen Notar suchen, der schon länger im Amt ist. Da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sowas schon Thema war. Viel Erfolg! ohno