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Paket beschädigt

Paket beschädigt

dani_j_j

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Ihr lieben, wer kommt eigentlich bei einem Privatverkauf dafür auf, wenn das Paket beschädigt wurde, der Anbieter allerdings behauptet, das Paket wäre halt nicht konform mit Verpackungsnorm, das Paket war aber sehr stabil und äusserlich total unbeschädigt, die Verpackung war wirklich sehr ordentlich und hat ja sogar den unsanften Transport ohne Schäden überstanden, der Inhalt aber scheints nicht... Es handelt sich um 30€ Schaden... bin mal auf eure Meinung gespannt: a, in Einspruch gehen, bis der Paketversender endlich zahlt b, der, der die Verpackung halt nicht konform erstellt hat muss zahlen, also Verkäufer c, es steht Aussage gegen Aussage, dass einer es ordentlich weggeschickt hat, es beim anderen aber beschädigt ankam d, Käufer muss die Beschädigung nachweisen lg


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

hab glaub ich grad ein brett vorm kopf: "der Anbieter allerdings behauptet, das Paket wäre halt nicht konform mit Verpackungsnorm" welcher anbieter? der versender?? und wieso nicht konform mit verpackungsnorm, was meinst du damit? "das Paket war aber sehr stabil und äusserlich total unbeschädigt, die Verpackung war wirklich sehr ordentlich und hat ja sogar den unsanften Transport ohne Schäden überstanden, der Inhalt aber scheints nicht" was war es denn? das es kaputt war und der karton nicht. wie war es denn im karton verpackt?


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

der Empfänger muss sich mit dem Paketdienst auseinander setzen. Die entscheiden, ob es Schadenersatz gibt. Wenn Du alles ordentlich verpackt hast und die Verpackung neuwertig war, dann gibt es keine Probleme mit der Erstattung. Wenn der Versender allerdings der Auffasssung ist, daß es besser verpackt hätte sein können, dann muss Du dem Käufer entsprechenden Betrag erstatten.


Sabine,benleo

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Das Versandunternehmen haftet in der Regel nur, wenn der Karton auch beschädigt ist, also der Schaden offensichtlich durch grobe Gewalt entstanden ist. Du schreibst : "das Paket war aber sehr stabil und äusserlich total unbeschädigt, die Verpackung war wirklich sehr ordentlich und hat ja sogar den unsanften Transport ohne Schäden überstanden, der Inhalt aber scheints nicht" Wenn die Verpackung nicht beschädigt ist war der Inhalt nicht ausreichend verpackt. Es muß so verpackt werden, dass ein Sturz aus 1 Meter Höhe dem Inhalt keinen Schaden zufügt. Somit wird sich das Versandunternehmen nichts von dem Schaden annehmen ( flüster on - da hättest Du vorher ein dickes Loch in den Karton machen müssen - flüster off ). Schätze mal der Verkäufer wird dir den Schaden auch nicht freiwillig ersetzen. Fazit : nichts kaufen, das beim Versand durch unsachgemäße Verpackung beschädigt werden kann oder eben so großzügig verpacken und höhere Versandkosten in Kauf nehmen damit die Sachen heil ankommen. Zerbrechliche Dinge sollten in einem Karton verpackt werden der drumherum mindestens doppeltes - dreifaches Volumen Puffer bietet, also eine kleine 10x 10 cm Vase in einem 30x30x30 - 40x40x40 cm Karton dazwischen mit dick Luftpolsterfolie ausgefüttert. LG Sabine


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

also, ich hab privat was verkauft, nicht bei ebay oder ähnlichem Anbieter, hab einen super stabilen Karton mit gefühlten tausend Lagen zerknülltem Zeitungspapier ausgestopft, das hätt locker nen Sturz aus dem 1. Stock überlebt, jetzt ist angeblich das Teil beschädigt, ich persönlich glaub ja, dass es absolut heil ist, aber was soll ich mich da rumärgern, warum soll ich es zurück nehmen, ich hab es heil abgeschickt und ordentlich verpackt, die Empfängerin hat es als beschädigt gemeldet, ich hatte gehofft, dass der Paketdienst entweder feststellt, dass das Teil doch gar nicht beschädigt ist, oder erstattet es, weil es beschädigt ist... aber jetzt stellt sich der Paketdienst hin und behauptet, dass ich halt nicht ordentlich verpackt hatte... Und nu? lg


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

nu schrebst du ihr zuerst einmal, dass du 2 oder 3 zeugen hast, hast du doch bestimmt oder und die auch bezeugen können das das teil ganz und ordentlich verpackt bei dir rausgegangen ist. Handelt es sich denn um etwas elektronisches oder um was zerbrechliches?? bei zerbrechlichen sachen, reicht zeitung nämlich meist ncht aus.


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

ja, hab ein Foto bekommen, aber irgendwie hilft mir das Bild nicht wirklich weiter, kein Riß o.ä. zu sehen, nur eine Linie im Farbverlauf, diese wär aber normal....


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

würd ich denn die Zeugen brauchen? Prinzipiell fänd ich die Idee nicht schlecht, aber das wär ja eigentlich immer ein Problem, bei jedem Artikel, du verschickst eine Hose, der Empfänger macht nen Fleck oder Loch rein, weil sie ihm nicht gefällt und man nicht beweisen, dass sie beim abschicken heile war... ist ja doof... man kann ja sogar ein Paket mit Steinen bekommen, statt dem was man gekauft hat... was zählt denn dann? Zerbrechlich war es nicht, vielleicht wie eine Plastikschachtel, da hätt ne Bowlingkugel direkt drauf fallen müssen, aber selbst dann wär das Paket extrem stabil gewesen, da es seeehr harte Pappe war....


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

ja gut sind zeugen immer wenns hart auf hart kommt. meist bekommt man das bei kleineren sachen aber ja so geregelt. Bei teuren sachen mach ich mittlerweile vorher immer noch mal fotos auch von details, bei elektrogeräten sogar wenn sie in betrieb sind, soweit man es sehen kann. Du hattest doch bestimmt vorher auch fotos gemacht, hast du da kein verglechbaren, also eins wo die stelle die nun kaputt sein soll drauf ist um zu vergleichen und sie darauf hinzuweisen? LG


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

nee, von der Stelle hab ich kein Foto, ist vergleichbar mit paar Schuhen, da macht man meist 1-2 Fotos, aber genau die Stelle ist nicht drauf, zumal es nur in der Dateilaufnahme sichtbar ist, vergleichbar vielleicht mit der obersten Öse beim Schuh im Makromodus.... Na bin mal gespannt, hoffe ja immernoch, dass die Post die 30,- erstattet, wollt mich nur absichern, wer ansonsten für den Schaden haftet