Elternforum Sparen - Das liebe Geld

P-Konto

P-Konto

dolunay

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Hallo! Hat einer von euch ein P-Konto? Welche Unterlagen habt ihr dafür benötigt, ich meine wegen der Freibeträge? Viele Grüße dolunay


taram

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Antwort auf Beitrag von dolunay

Ich bin bei der Commerzbank - ging ohne Probleme - ohne weitere Papiere. Dann habe ich für die Freibeträge einen Vordruck erhalten und diese von der Schuldnerberatung ausfüllen lassen. Bin bei 1500 Euro, da Kindergeld und Kinderzuschlag nicht mit drin sind. Mein Treuhänder hat zwar gezickt und konnte sich den Spruch - auch an Sozialleistungen kann man pfänden - nicht verkneifen


dolunay

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Antwort auf Beitrag von taram

Hey, danke für deine Antwort Ich bin bei der Sparkasse und da konnte mir keiner erklären woher ich eine Bescheinigung für die Freibeträge bekomme... Dann werde ich nächste Woche mal bei der Schuldenberatung anfragen. Viele Grüße dolunay


ursel66

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Antwort auf Beitrag von dolunay

Hallo, wir schicken unsere Kunden immer zum Amtsgericht. Kindergeld usw. sind zusätzlich zum Freibetrag von den ca.. 985 € freigestellt. Aber wer bei den bisherigen Pfändungen bereits einen höheren Freibetrag hatte, wird dies auch beim P-Konto behalten können. Deshalb reicht ein Schreiben der Schuldnerberatung in dem Fall nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ursel66

das eine pfändung trotzdem kommen kann...DAS verstehen nämlich 90% der kunden bei uns nicht...


taram

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Natürlich kann die Pfändung kommen, aber das Geld ist eben geschützt und man kann trotzdem seine Überweisungen tätigen. Aufpassen mit dem Überschuss des alten Monats, nimmt man Geld mit in den neuen Monat, ist es nicht mehr pfändungsssicher!!! Und wie gesagt, ich habe meine Vordrucke direkt von der Bank bekommen und diese von der Schuldnerberatung für ein höheres Pfändungssicheres Einkommen, ausfüllen lassen. Nix mit Gericht.


ursel66

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Antwort auf Beitrag von taram

Angenommen: Ein P-Konto: 900 € Einkommen, 368 € Kindergeld ist es nicht erforderlich, zum Gericht zu gehen. Da das Kindergeld ZUSÄTZLICH frei gestellt ist. Aber Einkommen oder Krankengeld von 1000 € kann nur vom Gericht zusätzlich als Freibetrag eingetragen werden.