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OT: aber kennt sich jmd. mit Vereinsrecht aus??

OT: aber kennt sich jmd. mit Vereinsrecht aus??

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Wir sind ein Elternverein, gestern war Vorstandswahl. Einer der Vorstände (von 5) wurde nur mit 16 (von 38 ) Stimmen gewählt. In der Satzung steht dass der Vorstand von der Mehrheit gewählt werden muss. Ist die Wahl deswegen anfechtbar?? Danke für Tipps von Vereinserfahrenen


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Wie viele Enthaltungen gab es denn? LG


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Die Mehrheit bedeutet nicht unbedingt mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Die relative Mehrheit hat der, der die meisten Stimmen von allen erhalten hat.


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Es gab 13 Enthaltungen.


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Genau darum geht es. Es wurden 5 Leute gewählt. Drei von denen hatten 21 Stimmen, 1 hatte 20 Stimmen und eben 1 Person nur 16 Stimmen. Nun ist die Frage ist die Person mit den 16 Stimmen gewählt oder nicht?? wie gesagt bei 13 Enthaltungen...


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Mehrheit der anwesenden Personen/Stimmen oder der Mitgliederzahl? Absolute od. rel. Mehrheit? Das ist keine Frage des Vereinsrechts, sondern des vereinbarten Wahlmodus (gem. Satzung od. genehmigter Abweichung lt. Wahlleiter) Gruß, Speedy


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Ich meine die relative Mehrheit sei verlangt. Inzwischen hat jemand Widerspruch eingelegt gg. die Wahl der betreffenden Person, mal sehen was dabei rauskommt...