Mitglied inaktiv
Wir sind ein Elternverein, gestern war Vorstandswahl. Einer der Vorstände (von 5) wurde nur mit 16 (von 38 ) Stimmen gewählt. In der Satzung steht dass der Vorstand von der Mehrheit gewählt werden muss.
Ist die Wahl deswegen anfechtbar??
Danke für Tipps von Vereinserfahrenen ![]()
Wie viele Enthaltungen gab es denn? LG
Die Mehrheit bedeutet nicht unbedingt mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Die relative Mehrheit hat der, der die meisten Stimmen von allen erhalten hat.
Es gab 13 Enthaltungen.
Genau darum geht es. Es wurden 5 Leute gewählt. Drei von denen hatten 21 Stimmen, 1 hatte 20 Stimmen und eben 1 Person nur 16 Stimmen. Nun ist die Frage ist die Person mit den 16 Stimmen gewählt oder nicht?? wie gesagt bei 13 Enthaltungen...
Mehrheit der anwesenden Personen/Stimmen oder der Mitgliederzahl? Absolute od. rel. Mehrheit? Das ist keine Frage des Vereinsrechts, sondern des vereinbarten Wahlmodus (gem. Satzung od. genehmigter Abweichung lt. Wahlleiter) Gruß, Speedy
Ich meine die relative Mehrheit sei verlangt.
Inzwischen hat jemand Widerspruch eingelegt gg. die Wahl der betreffenden Person, mal sehen was dabei rauskommt... ![]()
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