2.Baby2011
Hallo ihr Lieben! Danke für eure Antworten gestern. Wir haben uns das Haus angesehen. Das Haus ist soweit ganz toll, einen Gutachter werden wir wohl noch hinzuziehen. Über den entgültigen Preis haben wir somit auch noch nicht gesprochen. Jetzt das Problem. Der Verkäufer will erst nächstes Jahr im Mai aus dem Haus ausziehen, da er dann erst in sein neues Haus kann. Wenn ich jetzt zur Bank gehe, (die Zinsen sind ja im Moment nicht schlecht) muss ich dann nicht Bereitsstellungszinsen für das Darlehen zahlen? Ich meine ich schließe ja keinen Kaufvertrag ab, ohne das eine Finanzierung steht. Und den Kaufvertrag wollten wir auf jeden Fall vor dem 01.10.2011 unterschreiben, weil dann bei uns in NRW die Grunderwerbsteuer um 1,5 % steigt. Das Haus wird ja dann auch noch ein Jahr knapp von dem Verkäufer "abgenutzt" und was ist wenn er in der Zeit das Haus total verunstaltet? Versteht ihr was ich meine???
WEgen den Bereitstellungszinsen weiß ich nicht. Aber wegen dem "abnutzen": der Kaufvertrag wird ja beim Notar geschlossen und da mußt du halt drauf achten, dass die richtigen Klauseln im Kaufvertrag sind. Normalerweise stehen die aber schon autom im Vertrag, soweit ich weiß.
Wir haben damals wegen der Eigenheimzulage das Haus auch ca. 9 Monate, bevor wir es beziehen konnten, gekauft. Für die Zwischenzeit haben wir dann das Haus an die Vorbesitzer vermietet. Dann lief das wie bei einer Mietwohnung. Man begeht sie gemeinsam vor Beginn der Vermietung und nach Abschluss des Mietzeitraums. Sollte da irgendwas kaputt sein, muss das eben instand gesetzt werden.
huhu erstmal nun einen Gutachter holen die Finanzierung ist geklärt, opder ? Wenn dann alles sicher ist dann würde ich mich ganz genau beraten lassen aber das wird ja nicht zwangsversteigert dass die besitzer aus Zorn was zerstören es ist normal dass man erst verkauft ehe man neu baut daher wird er seriös sein und aufpassen dagmar
hallo, wenn ihr jetzt das haus kauft und erst nächstes jahr einzieht. muß der verkäufer alles ersetzen und wieder herrichten. er darf auch nichts mehr ohne eure zustimmung ändern, z. b. im garten bäume raus reissen oder die hecke kurz machen oder im haus wände neu streichen usw.... er muß euch dann um erlaubnis fragen. haben wir grade hinter uns und es steht im vertrag drin. schöne grüsse
...sind (auch) Verhandlungssache. 3 Monate Bereitstellungszinsenfrei ist üblich, es gibt aber auch Banken, die haben die Option von 6 Monaten.
Hi, die Übergangsfrist zwischen Kauf und Auszug gibt es öfters - lasst euch den Kaufvertrag vorher vom Notar zusenden und geht damit zu einem Anwalt, der wird euch wegen der nötigen Ergänzungen gut beraten, denn da gibt es einiges zu beachten und auch verschiedene Modelle, wie man das abwickeln kann. Z.B. sind viele Darlehen 6 Monate bereitstellungsfrei, d.h. ihr sichert euch heute den Kredit und Zinssatz für in 6 Monaten, bekommt das Geld auch erst dann. Der Kaufvertrag enthält einen Eigentumsübergang zu diesem Zeitpunkt. Sollte der Verkäufer noch länger drin wohnen, mietet er das Haus für die restlichen Monate von euch zum ortsüblichen Mietpreis (der mindestens eure Zinsen abdecken sollte!). Alle öfftl. Lasten begleicht er bis zur Übergabe direkt... Ihr könnt die Gebäudevers. übernehmen - ist meist viel billiger, als eine neue abzuschließen. Gruß, Speedy
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