yvonnika
ich hatte letztens schon mal gefragt. leider aber nur eine antwort auf eine teilfrage bekommen. also versuch ich es noch ein mal. ich arbeite an 2 tagen die woche. an diesen betreut meine mutter meinen sohn (fast 2 jahre). ich fahre also zu ihr (20 km einfache strecke), dann zum bahnhof und mit den öffentlichen (im sommer auch mal mit dem roller) in die stadt. von meinem wohnort aus, hätte ich einen kürzeren fahrtweg zur arbeit (tagesticket für 5,40€). von meiner mutter aus fahre ich erst 5km zum nächsten bahnhof und brauche eine teurere karte (7,40€). kann ich das in der steuer irgendwo angeben? oder muss ich die fahrtkosten ab wohnort angeben, obwohl ich von dort ja gar nicht fahre (somit habe ich auch keine belege). hoffe es kann mir jemand helfen. glg
meine sind nett und beantworten solche Fragen dagmar
Hallo, soweit ich weiß, wird nur die Fahrt Wohnort - Arbeit bezahlt. Der Umweg zur Kinderbetreuung ist Dein Problem. Bei mir wurde das noch nie angerechnet. LG Sibs
Der Umweg zur Kinderbetreuung ist nicht absetzbar, leider :-( Es wird nur Wohnung - Arbeit als einfache Strecke anerkannt.
aber ich meine auch, dass nur der Weg Wohnung - Arbeit bezahlt wird. Aber sicherheitshalber ruf doch mal beim FA an.. Grüße
das heißt ihr gebt die km bzw fahrtkosten ab zu hause an? egal ob ihr von dort oder wo anders fahrt? bei mir ist es ja doch einiges an km. da ist die gratisbetreuung fast "aufgefressen". das man das nicht angeben darf und dann quasi falsche anbgaben macht ist auch komisch.
Naja, es zählt halt der gemeldete Wohnort und nicht die Abfahrt. Da könnte man sich ja locker nochmal täglich 10km drauf rechnen, wenn man sagen würde ich penne bei einem Freund?!? Sieh es halt so, dafür sparst Du dir die Betreungskosten, die zahlen wir. Dafür haben wir aber einen kürzeren Weg zur Betreuung. Und Betreuung ist TEUER :-(
nein, kannst Du nicht absetzen http://www.finanzfrage.net/frage/kann-man-fahrten-der-kinder-zur-schule-von-der-steuer-absetzen
... wenn Du wüsstest, wo Leena arbeitet (FA). http://www.rund-ums-baby.de/sparforum/Steuer-kinderbetreuung_650745.htm
Es gilt immer die kürzeste Strecke vom wohnort zur arbeitsstätte. Umwege (für was auch immer) können nicht geltend gemacht werden. Belege brauchst du nicht, du gibst nur die Kilometer (einfache kürzeste Fahrstrecke) an.
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