Elternforum Sparen - Das liebe Geld

nochmal steuer frage

nochmal steuer frage

yvonnika

Beitrag melden

ich hatte letztens schon mal gefragt. leider aber nur eine antwort auf eine teilfrage bekommen. also versuch ich es noch ein mal. ich arbeite an 2 tagen die woche. an diesen betreut meine mutter meinen sohn (fast 2 jahre). ich fahre also zu ihr (20 km einfache strecke), dann zum bahnhof und mit den öffentlichen (im sommer auch mal mit dem roller) in die stadt. von meinem wohnort aus, hätte ich einen kürzeren fahrtweg zur arbeit (tagesticket für 5,40€). von meiner mutter aus fahre ich erst 5km zum nächsten bahnhof und brauche eine teurere karte (7,40€). kann ich das in der steuer irgendwo angeben? oder muss ich die fahrtkosten ab wohnort angeben, obwohl ich von dort ja gar nicht fahre (somit habe ich auch keine belege). hoffe es kann mir jemand helfen. glg


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von yvonnika

meine sind nett und beantworten solche Fragen dagmar


sibs1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von yvonnika

Hallo, soweit ich weiß, wird nur die Fahrt Wohnort - Arbeit bezahlt. Der Umweg zur Kinderbetreuung ist Dein Problem. Bei mir wurde das noch nie angerechnet. LG Sibs


blondie0779

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von yvonnika

Der Umweg zur Kinderbetreuung ist nicht absetzbar, leider :-( Es wird nur Wohnung - Arbeit als einfache Strecke anerkannt.


Itta

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von yvonnika

aber ich meine auch, dass nur der Weg Wohnung - Arbeit bezahlt wird. Aber sicherheitshalber ruf doch mal beim FA an.. Grüße


yvonnika

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Itta

das heißt ihr gebt die km bzw fahrtkosten ab zu hause an? egal ob ihr von dort oder wo anders fahrt? bei mir ist es ja doch einiges an km. da ist die gratisbetreuung fast "aufgefressen". das man das nicht angeben darf und dann quasi falsche anbgaben macht ist auch komisch.


blondie0779

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von yvonnika

Naja, es zählt halt der gemeldete Wohnort und nicht die Abfahrt. Da könnte man sich ja locker nochmal täglich 10km drauf rechnen, wenn man sagen würde ich penne bei einem Freund?!? Sieh es halt so, dafür sparst Du dir die Betreungskosten, die zahlen wir. Dafür haben wir aber einen kürzeren Weg zur Betreuung. Und Betreuung ist TEUER :-(


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blondie0779

nein, kannst Du nicht absetzen http://www.finanzfrage.net/frage/kann-man-fahrten-der-kinder-zur-schule-von-der-steuer-absetzen


Herbstsonne30

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von yvonnika

... wenn Du wüsstest, wo Leena arbeitet (FA). http://www.rund-ums-baby.de/sparforum/Steuer-kinderbetreuung_650745.htm


liha

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von yvonnika

Es gilt immer die kürzeste Strecke vom wohnort zur arbeitsstätte. Umwege (für was auch immer) können nicht geltend gemacht werden. Belege brauchst du nicht, du gibst nur die Kilometer (einfache kürzeste Fahrstrecke) an.