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nochmal ne frage,diesmal wegen kfz versicherung

nochmal ne frage,diesmal wegen kfz versicherung

PoisonLady

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dürfen versicherungen wegen schufa eintrag die versicherung ablehnen??? also das sie einen gar nicht erst versichern? das ist doch eigentlich ein unding,oder?


Samsine

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Also UNSERE Versicherung prüft bei einer normalen KFZ.Haftpflicht gar keine Schufa. Ist mir auch nicht bekannt, dass das üblich ist. Es kann aber auch sein, dass die beim Vorversicherer angerufen haben und wenn man da Betragsrückstand hat ... War das zufällig eine Online-Versicherung? LG


PoisonLady

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Antwort auf Beitrag von Samsine

also es geht dabei nicht um mich,sondern um einen bekannten. ich weiß nicht bei welchen versicherungen er war, aber online wars nicht. angeblich wollen die ihm wegen der schufa keine kfz versicherung geben. wenn er nen vorversicherer hat dann ist das aber schon eeeeeeeewig her,der mann konnte sich seit jahren kein auto mehr leisten.


Samsine

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Dann soll er sich von einem Bekannten (z.B. Euch?) einen netten Versicherungsvertreter empfehlen lassen; dann dürfte das zumindest für die Haftpflicht kein Problem sein. LG


PoisonLady

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Antwort auf Beitrag von Samsine

ich hab schon die ergo vorgeschlagen,bei denen sind wir,aber die gibts bei ihm am wohnort nicht (uns trennen gut 1000km) und er will etwas direkt in der nähe


mama von Joshua

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Sicher kann eine Versicherung ablehnen, wenn ein Schufaeintrag vorliegt. Es ist zwar kein gängiges Vorgehen, daß geprüft wird ob ein Eintrag vorliegt, aber die Versicherungen verlieren lieber 10 Euro für die Kreditauskunft wie die ganze Versicherungssumme. Wenn eine Versicherungsgesellschaft bedenken hat, kann sie ablehnen. In den Fragebögen steht immer "Hat eine Vorversicherung bestanden?" "Bei wem hat diese bestanden" "Wurde das Vertragsverhältnis von der Versicherung gekündigt ?" Ich denke, wenn die letzte Frage mit "Ja" beantwortet ist, waren da schon Geldprobleme oder ein nicht "astreiner" Schaden. Da würd ich als Versicherungsgesellschaft auch ablehnen.


speedy

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Hi, es herrscht Vertragsfreiheit - genau so, wie du dir den Versicherer aussuchen kannst, kann der sich seine Kunden aussuchen. Demnach kommt ein Vertrag nur zustande, wenn beide Seiten wollen. Welche Kriterien beide Seiten dabei anlegen, ist freigestellt, nur eine offensichtliche Diskriminierung würde zu Problemen führen. Gruß, Speedy


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

wieso ist das ein unding? Vertragsfreiheit eben. Nehme an, dass der Eintrag negativ behaftet ist. Versicherungen haben auch einen Datenpool, da findet sich jeder, der Versicherungspremien schuldig blieb oder sich sonst was hat zu schulden kommen lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wegen einem einfachen Schufa-Eintrag die Versicherung abgelehnt wird.