Mitglied inaktiv
also jetzt bin ich verunsichert, die eine sagt das nach dem BfD eine Familienversicherung in der gesetzlichen KK ging, die nächste sagt es wäre nur eine Beihilfe Vers.- sprich privat versichern zu 30% mgl. Was denn nun ??? Zur Hülllffeeeee.... wir können den BfD Menschen nicht erreichen und die Zeit drängt :-(
http://www.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W265YJ8R862INFODE/Wichtige+Hinweise+zur+Sozialen+Absicherung+und+Versorgung+der+Soldaten+auf+Zeit.pdf?yw_repository=youatweb
Danke nochmal ! Lg Katrin
Also mein Mann konnte nicht zurück in die gesetzliche KK, weil er sich nach Dienstzeitende selbständig gemacht hat und ihm zu Anfang seiner Bundeswehrzeit vor 8 Jahren nicht gesagt wurde, dass er neben der privaten Pflegeversicherung (die er auch abgeschlossen hat) auch eine Anwartschaft bei der gesetzlichen KK abschließen müßte, um sich anschließend (auch bei Selbständigkeit) dort freiwillig zu versichern. Da er aber keine Anwartschaft hatte, musste er sich jetzt privat krankenversichern (sogenannte Restkostenversicherung, solange die Übergangsgebührnisse laufen). Der Unterschied ist einfach, dass man privat nur 30 % absichern braucht und gesetzlich wird man immer 100 % versichert. Wir haben das ganze erst im Mai hinter uns gebracht!
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