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negative Bewertung - Kommentar wurde von ebay entfernt ...

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sechsfachmama

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ich schrieb vor monaten wegen defektem und verschmutztem rucksack. der vk hat sich nie gemeldet - zigmal angeschrieben, dann fall eröffnet - nichts passiert. mein kommentar: VERSCHMUTZT, TRÄGER DEFEKT, VK REAGIERT AUF KEINE MAIL, HÄNDE WEG!!!! BETRUG!! es ist die reine wahrheit - wieso löscht ebay sowas? der neg. punkt bleibt dem vk aber erhalten


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Das hatte ich auch mal... Ich hatte eine Jeans + Oberteil ersteigert, sah alles prima aus, ABER... das eine Hosenbein lag verdeckt und als die Sachen ankamen, war ich geschockt, denn genau an dem Hosenbein, welches verdeckt lag war ein riesen Flicken auf dem Knie, welcher ein ebenso riesiges Loch verdeckt hatte. War natürlich NICHT angegeben, stand bei "sehr guter Zustand". Verkäufer angeschrieben, keine Reaktion... Hab dann auch negativ bewertet und auch BETRUG in den Kommentar geschrieben... und genau deswegen hat ebay den Kommentar von mir gelöscht, eben, weil ich Betrug drin stehen hatte. Das wäre wohl eine Beleidigung und rechtlich nicht erlaubt Tja... als Käufer ist man doch nur der Dumme und darf nchtmal andere warnen, indem man Tatsachen in den Bewertungskommentar einfliessen lässt


Ellert

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

ich glaube das ist nur dann erlaubt wenn ein gericht den Betrug festgestellt hat Du darfst auch keinen Mörder nennen der nicht verurteilt ist selbst nicht, wenn Du danebengestanden hast und es gesehen dagmar


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Ellert

aha, danke für den hinweis. ich hab das nämlich selber schon (früher?) mehrfach in bewertungen gelesen und dachte, dass das erlaubt ist


Fussel0311

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Mir wurde mal von jemanden gesagt, dass wenn man z.B. schreibt: "Ich bin der Meinung, dass es Betrug ist" wäre es in ordnung. Man darf nur keine Feststellung schreiben, weil es ja nicht bewiesen ist. Aber wenn man seine Meinung äußert muss es wohl in Ordnung sein..... LG


speedy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hi, Betrug ist ein Straftatbestand und keine Meinungsäußerung. Ob ein Betrug vorliegt, darf alleine ein Gericht entscheiden, daher ist die Bewertung unzulässig. Gruß, Speedy


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Aber versuch mal zu der gelöschten Wertung einen "Ergänzungskommentar" abzugeben! Ich weiß jetzt nicht genau, ob das noch geht, aber ich würd es versuchen! Dann kriegt er trotzdem seinen negativen Text...sofern du diesmal das betreffende Wort wegläßt! LG


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

schade. wenn ich das gewusst hätte betr. betrug, hätt ich das natürlich weggelassen.