toastie
hi, im oktober 2009 bin ich in meine neue wohnung gezogen. die betriebskostenabrechnung kam im jahr darauf. der berechnungszeitraum ist von oktober 09 bis dezember 09. ich sollte 400 nachzahlen. ich bezahle jeden minat mit der miete 100 nebenkosten und 100 euro heizkosten.nur mal zur info ich habe die abrechnung meinem anwalt übergeben ,aber der kann nichts machen weil alles richtig zu sein scheint. nun muss ich die nachzahlung zahlen. in der zeit als die kosten entsanden bekam ich noch ergänzendes alg 2. kann ich jetzt noch die nachzahlung einreichen mit aussicht auf erstattung? lg n.
Hallo, wenn Du jetzt kein ALG 2 mehr erhälst, dann werden die dir auch nicht die Nachzahlung bezahlen. Zudem kann die Abrechnung schon korrekt sein. Bei den Nebenkosten kommt es ja immer darauf an, was da mit drin ist: Fahrstuhlkosten/ Hausmeister/ Putzfrau für das Treppenhaus/ anteilige Müllgebühren/ meist Wasser/ anteilige Versicherungsgebühren usw. Und erwärmt ihr mit dem Gas auch das Wasser oder wird das Wasser über Strom erhitzt? Oder habt ihr Öl? Dann kommt es darauf an, wie der Verbrauch abgerechnet wird, wenn ihr mehrere Parteien im Haus sein und es kommt darauf an, wie gut das Haus isoliert ist usw. 100 Euro können dann schon mal relativ wenig sein, wobei es auf die persönlichen Gewohnheiten auch an kommt. Und du darfst nicht vergessen, dass du nur für die teuren Monate zahlen mußtest und kein Polster aus den Sommermonaten hattest. Zum Vergleich: Wir haben bei 90qm eine Abschlagszahlung von ca. 140 Euro nur für Gas. Unser Haus ist aus den 50er Jahren und war bisher nicht optimal isoliert. Mit dem Gas haben wir bis letztes Jahr auch das Wasser beheizt. Ein Jahr habe ich im Februar den Gasanbieter gewechselt und durfte von Mitte September bis Januar 467 Euro an Gas nachzahlen trotz der hohen Vorauszahlung siehe oben. Aufs Jahr gesehen kommen wir mit der Vorauszahlung aus und selbst jetzt, wo wir eine ganz neue Heizanlange haben, das Haus in großen Teilen neu gedämmt wurde, wir aber das ganze Haus (160-170qm) bewohnen, aber das Wasser über Strom beheizen, kommen wir mit den 140 Euro Vorauszahlung scheinbar aus. Dafür sind natürlich die Stromkosten etwas gestiegen. LG K erstin
wird mit gas geheizt?? dann kann die abrechnung leider stimmen....
wir haben unten im keller eine heizanlage die mit gas betrieben wird. wir heizen damit und bekommen das warme wasser auch darüber. mein paps hat sich die anlage mal angesehen,da vom fach und meinte das die uralt ist und eine neue eingebaut werden müsste. aber das haben wir ja nicht zu bestimmen. warum übernimmt die arge nicht die abrechnung. meine nachzahlung vom kindergeld für erwachsene behinderte wollen sie mir ja auch wegnehmen obwohl ich bei empfang der geldleistung nicht bedürftig sein werde. is alles sehr verwirrend. lg n.
Hallo nochmal. ich nehme mal an, dass dir das Kindergeld für bedürftige Erwachsene in dem Zeitraum zugestanden hätte, in dem Du ALG II bezogen hast. Hättest du das Geld in dem Zeitraum auch bekommen, dann hättest du ja weniger Anspruch auf ALG II gehabt und daher mußt Du dieses Kindergeld an das Amt zahlen, um damit eine "Überzahlung" in dem vergangenen Zeitraum zurückzuerstatten. Verstehst Du, was ich meine? Jetzt bist Du aktuell nicht mehr bedürftig und kannst Deinen Lebensunterhalt selber decken und somit mußt Du die Nachzahlung auch selber zahlen. So sind die Gesetze. Alte Gasanlagen haben einen hohen Verbrauch und wenn die dann nicht richtig eingestellt sind, umso mehr. Das ist leider so. Nach welcher Art wird bei Euch denn auseinander gerechnet, wer wieviel verbraucht hat? Wenn es nach qm geht oder nach Personen-Anzahl, dann kann es passieren, dass man mitzahlen muss für Nachbarn, die sehr viel heizen/Warmwasser verbrauchen. Das ist leider so und das ist auch rechtens, denn wie soll der Vermieter wissen, wer wieviel abnimmt, wenn er keine Zwischenzähler dazwischen hat. LG K erstin
Hi, das Problem bei Zwischenzählern ist, dass diese der Vermieter für eine korrekte Abrechnung durchaus gerne installieren ließe, auch bei normalen Heizölheizungen. In diesem Falle käme eben einmal jährlich jemand zum ablesen vorbei und das kostet natürlich Geld. Viele Mieter schnallen aber nicht, dass dieses Ablesen sie letztlich weniger Geld kostet als den Verbrauch der Nachbarn mitbezahlen zu müssen. Folglich geibt es dann auch keine Zwischenzähler. LG Fiammetta
deine erläuterungen klingen schon ziemlich einleuchtend. mal sehen wie wir diese hohe rechnung begleichen. nochmal zur nachzahlung. is zwar ein anderes thema aber trotzdem... kindergeldberechtigt ist immer ein elternteil.auch bei erwachsenen die kindergeld in anspruch nehmen dürfen. das amt versteht nicht das meine mum berechtigte ist und sie mir nichts anrechnen können,weil mir dieser betrag der rückzahlung nicht auf mein konto geht sondern auf das meiner mum. lg
Hallo, nicht dass du mich falsch verstehst -- ich will Dir nichts böses und habe in dem Bereich Rückzahlungen auch schon leidvolle Erfahrungen gemacht, aber das mit dem Kindergeld stimmt so nicht ganz. Bei erwachsenen Kindern, die nicht mehr im Haushalt wohnen sieht das Ganze etwas anders aus.... Wie die genaue Gesetzeslage aussieht weiß ich auswendig nicht mehr, aber da haben die erwachsenen Kinder selber Anspruch auf ihr Kindergeld und dass darf wiederum bei der Arge mit angerechnet werden, AUCH wenn die Eltern eigentlich kindergeldberechtigt sind..... Das sind ganz umfangreiche Gesetze mit ganz vielen wenns und abers.... leider :(
Bekommst Du denn gar keine Leistungen mehr vom Staat, also kannst Du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten?
es handelt sich nicht um normales kg für erwachsene sondern für behinderte erwachsene. ich bin stark sehbehindert. ich bekomme noch wohngeld lg n
Ich habe gelesen dass es sich um KG für behinderte Erwachsene handelt, ABER Deine Eltern sind Dir gegenüber dann unterhaltspflichtig (oder so ähnlich). Das Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Eltern, da sie durch dich aber ja keine Kosten mehr haben, steht es dir als Erwachsener direkt zu..... oder eben eine Art Unterhalt.... Aber da bewege ich mich auf zu dünnem Eis, das kann ich jetzt nicht mehr belegen, dazu ist mein Studium zu lange her......Und zum nachschlagen habe ich jetzt keine Zeit. LG K erstin
deine Eltern müssen das Kindergeld (Unterhalt)Dir aushändigen deswegen wird es Dir angerechnet Deine Eltern sind bei anspruch auf Kindergeld Unterhaltspflichtig Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und sein Jahreseinkommen die Summe von 8.004,- Euro nicht überschreitet, wird bis zum 25. Lebensjahr Unterhalt gezahlt; in Einzelfällen auch länger. Das Kindergeld wird auf die Unterhaltssumme angerechnet. § 1612 b, 1612 c BGB Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden Wenn der Berechtigte seinem Kind, trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel o.ä.),nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt. Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann. Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.
es ist richtig das meine eltern es mir aushändigen müssen. aber in welcher form ist nicht festgelegt. sie müssen keinen barunterhalt überweisen. sie unterstützen mich mit carepaketen und fahrten zu therapien und ärzten. ich kann mich ja nun mal nicht komplett selbst unterhalten. lg n.
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