liha
Wir haben ein Haus mit 4 Wohnungen (insg. 330 qm) davon wird bei nur eine Wohnung (120qm) das Wasser über die Heizung (Gas) erhitzt. Die anderen Wohnungen haben Durchlauferhitzer (Strom wird direkt mit den stadtwerken abgerechnet). Wir haben weder einzelne Gaszähler, noch Wasserverbrauchszähler. Alles wird über qm bzw. Personen berechnet. Wie errechnet man den Gaskostenanteil für den Wasserverbrauch??? Im Internet finde ich die 18%- Formel. Aber die kann doch nur gelten, wenn ALLE Wohnungen ihr Wasser mit Gas erwärmen, oder? Teilt man dann erst die Gaskosten auf die Wohnungen auf, rechnet bei der einen Wohnung die 18% ab und nimmt den Werd dann als Gesamtverbrauch für Heizung an? Ist das irgendwie verständlich? *gg
Seid ihr die Vermieter?
Gibt es wenigstens einen Stromzähler PRO Wohnung?
Warum lasst ihr nicht nachträglich Gas- und Wasserzähler einbauen?
Wenn man nicht das Bedürfnis hat, jeden Tag ausgiebig zu duschen und zu baden, kann man da ja nur draufzahlen, weil man für die Vielduscher / Vielbader mitzahlt ...
Wussten die Mieter das alle beim Einzug?
Stromzähler haben wir alle. Die rechnte jeder selber mit den Stadtwerken ab. Ja, mit dem Gas und Wasser, das wußten alle beim Einzug. Das Haus ist alt und deshalb ist ie Leitungsführung kompliziert. Da ist es ichtig teuer, die Zähler nachzurüsten. Irgendwann wird das mal gemacht, aber vorerst wird eben so gerechnet... Dafür ist die Kaltmiete gering.
Hallo das ist ehrlich gesagt sehr kompliziert ich würde sagen gehe mit der rechnung zu einem Mietverein die werden sich da eher aus kennen und dir das erklären können . Ich hätte mich auf so eine wohnung nicht eingelassen auch wenn die Kalt Miete preiswert wäre man büßt immer ein .LG
Oh gott das ist kompliziert zum erklären. Interessant wäre es, ob ihr über eine Abrechnungsfirma abrechnen lasst oder ob der der Eigentümer selber macht. Also normalerweise habt ihr einen Wärmemengenzähler (Gaszähler) und einen Warm- und Kaltwasserzähler im Keller. Diese werden von den Stadtwerken abgelesen. Es wird der gesamte Verbrauch genommen, dafür gibt es eine Rechnung zuzüglich Kosten für Betriebsstrom, Wartung, Kaminkehrer. Aus den Gesamtkosten werden die Warmwasserkosten rausgerechnet mit einer komplizierten Formel (diese 18% Regelung ist der der Novellierung der Heizkostenverordnung veraltet). Die Formel: 2,5 x abgelesenen m³ Warmwasser x (gemessene mittlere Temperatur - 10°C) / Brennwert des Gases (meist 10 kWh) Das Ergebnis ist das eine Zahl die benötigt wurde für den Warmwasser anteil, hier rechnet man dann den prozentualen Anteil aus, was das aus dem Gesamtverbrauch ist. Dann nimmt man die Gesamtkosten und rechnet der vorher berechneten Prozentsatz in eine EUR-Wert um. Dann hast du die Trennung was auf Heizung und was auf Warmwasser entfällt. Dann geht es an die Abrechnung der einzelnen Wohneinheiten: Hier wird je nachdem wie nach Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt wird (es gibt 50% Grundkosten/50% Verbrauchskosten, 40% Grundkosten / 60% Verbrauchkosten und 30% Grundkosten / 70% Verbrauchskosten), diese Aufteilung muss vorher festgelegt werden und gilt seit der Neuregelung immer für 1 Jahr. Grundkosten werden nach m² abgerechnet, Verbrauchskosten nach Verbrauch der einzelnen Wohneineinten bei der Heizung, und nach Verbrauch beim Warmwasser. Bei euch muss man dann vermutlich noch in Nutzergruppen aufteilen, da ein Teil über Gas beheizt wird und der Rest über Durchlauferhitzer. Das kann man dann alles rausrechnen. Für den Laien zum nachvoll ziehen zu schwer. Das beste für euch ist, wenn ihr in eurer Wohnung eigene Zähler für Gasverbrauch, Warm- und Kaltwasser habt. Dann kann euch keinen ans Schienbein treten.
Ach die Gebäude müssen bis 2014 mit entsprechenden Geräten ausgestattet werden. Aber im Prinzip ist es so, dass wenn ihr in allen Wohnungen 3 Personen hättet und ihr z.B. wenig verbraucht und eine andere Partei ganz viel, ihr für diese mitzahlt.
Wir sind die Vermieter. Bis vor zwei Jahren wohnte nur Verwandschaft bei uns im Haus. Seit 2 Jahren sind 2 Wohnungen Fremdvermietet. Bisher wurden in allen Wohnungen das Warmwasser über die Heizung geheizt. Da gab es auch nie Probleme. Auch die zwei neuen "Fremdmietern" waren und sind mit dieser Art der Abrechnung einverstanden. Da der Wasserweg aber bis ganz oben zu weit ist und es ewig dauerte, bis oben das Wasser ankam, haben wir letztes Jahr in den drei oberen Wohnungen Durchlauferhitzer installiert. Wir selbst haben die untere Wohnung, die keine Durchlauferhitzer braucht, weil die Wasserwege kurz sind. Wir wollen in diesem und im nächsten Jahr Wohnungszähler installieren. Aber bis dahin sollte es eben möglichst gerecht zugehen. Die Mieter sollen ja nicht unser Warmwasser mit bezahlen.
http://www.techem.de/Deutsch/Fachwissen_Dialog/Gesetze_Verordnungen/Einbau_von_Wasserzaehlern/Pflicht_zum_Einbau/index.phtml http://www.witter.de/produkte/wasserzaehler/wasserzaehler-und-die-heizkostenabrechnung.html
Und mein Vermieter ist vom Fach und kennt sich mit den rechtlichen Bestimmungen aus. Mittlerweile bewohnen wir das Haus ja alleine, aber vorher wurde der Wasserverbrauch durch die Personenanzahl geteilt. An den Gasthermen haben wir aber jeder einen separaten Zähler und somit war der Gasverbrauch eindeutig jedem Haushalt zuzuordnen. LG K erstin
Die drei größen sind: BRUNATA TECHEM ISTA Die schicken euch auch Angebote zu, zur entsprechenden Ausstattung des Gebäudes. Da wird dann ein Aufmaß der Heizkörper gemacht usw. Dann könnt ihr gerecht abrechnen und keiner kann sich beschweren. Ansonsten würde ich als Vermieter Mitglied im Verein "Haus und Grund" werden. http://www.hausundgrund.de/index.html Das ist für Eigentümer. Der Mieterverein ist für Mieter.
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