FranziF
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld beim zweiten Kind. Folgende Fakten: 1. Kind geboren am 16.03.2021 Zwei Jahre Elternzeit angemeldet, also bis zum 15.03.2023 Jedoch seit 15. November 2022 wieder zu 50% in Elternteilzeit. 2. Kind ET 6.6.2023 Mutterschutz beginnt daher am 25.04.2023 Bei mir ist es nun so, dass ich die Möglichkeit habe, nach Ablauf meiner jetzigen Elternzeit am 16,03.2023 zu 100% wieder einzusteigen und durch meine verbleibenden Urlaubstage wäre ich schon ab genau dem 16.03.2023 im Urlaub und dann in Mutterschutz. Die Frage ist nun, wie berechnet sich hier das Mutterschutzgeld? Weiß das jemand? Manchmal liest man, dass es aus den letzten 3 Monaten vor Mutterschutz oder vor Schwangerschaft berechnet wird. Manchmal heißt es, wenn man einen vollen Monat zu 100% arbeitet, bekomme ich auch im Mutterschutz 100%. Das wäre natürlich super. Wäre toll wenn mir irgendwer eine Auskunft geben kann oder einen Link schicken kann. Danke euch :-*
Aus Deinem Vollzeitlohn
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