Mayla2013
Hallo, meine Frau und ich haben am 04.06.2013 unser 1. Kind bekommen. Meine Frau war davor ganz normal in Festanstellung, also unbefristetes Arbeitsverhältnis angestellt. Erstantrag auf Elterngeld und Kindergeld war kein Problem. Mit dem Mutterschaftsgeld hat auch alles wunderbar geklappt. Wir haben uns das Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre auszahlen lassen. Der Auszahlungszeitraum endet im Mai/Juni 2015. Genau weiss ich es nun nicht. Nun ist es so, dass wir im Juli 2016 ( voraussichtlich 27.06.2015 ) unser 2. Kind erwarten. Meine Fragen wären nun... 1. Bekommt meine Frau 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber, weil sie ja einen bestehenden Arbeitsvertrag hat jedoch zwischen Kind 1 und Kind 2 aber nicht arbeiten geht bzw. war? 2. Wie wird das Elterngeld berechnet? Bei meiner ersten Rechnung kam der Mindestsatz von 300 + 75 Euro Geschwisterbonus raus. Ich wollte mich aber nochmal rückversichern ob das so richtig ist? Ich danke euch für eure Antworten.
Zu 1.) Schau mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Mutterschaftsgeld-wenn-2-kind-waehrend-elternzeit-kommt_106452.htm Es kommt also drauf an, ob die Elternzeit unterbrochen wird oder nicht. Zu 2.) Deine Rechnung ist m.E. richtig.
Mutterschaftsgeld gibt es, wenn die EZ per formloser Anzeige an den AG vor Beginn des MuSchu unterbrochen und damit quasi das Arbeitsverhältnis wieder hergestellt wird. EG ist richtig so, sofern deine Frau zwischen den Geburten nicht gearbeitet hat. Gruß, Speedy
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