HappyMom1212
Hallo es passt hier evtl. nicht wirklich her, aber ich habe kein forum gefunden, wo ich das Problem ansprechen könnte. Ich beziehe ALG 2 weil das Gehalt meines Mannes und das Elterngeld nicht ausreicht. Nun hat man mir allerdings das mutterschaftsgeld voll auf das ALG 2 angerechnet allerdings steh im Bundeselterngeldgesetz dass auch die im Elterngeld berücksichtigten Leistungen wie mutterschaftsgeld bis zu einem Höchstbetrag von 300€ anrechnungsfrei bleiben. Soll ich Widerspruch einlegen und kann ich mich auf das BUndeselterngeldgesetz stützen? Denn die Bearbeiter des JobCenters können ja auch nicht alle Bestimmungen kennen, oder? Brauche da wirklich jemanden der sich damit auskennt. Liebe grüsse
Elterngeld wird doch auch angerechnet so das du kein Plus hast denke das beim mutterschaftsgeld auch so.
Ne nicht wirklich google mal BEEG da steht drinn, wenn man ja vorher berufstätig war bleibt beim Elterngeld ein Freibetrag von 300€ zuzügl. 30€ versicherungspauschale. Guckt mal nach Bei BBEG und sagt mir wie Ihr das interpretiert.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__10.html
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben aber Frauen, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung beziehen. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Mutterschaftsgeld-276.html
Ich habe doch gearbeitet und war aufstocker beim ALG 2 ich bin ja nicht arbeitslos, habe ja mein mutterschaftsgeld auch schon bekommen.
wenn Du nun was obendrauf bekommenw ürdest wie Mutterschaftsgeld opder 300.- Erziehungsgeld hättest Du mehr als das Existenzminimum und das ist ja nicht im Sinne des Erfinders dagmar
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