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muss nochmal fragen wegen vergeblicher nachbesserung in gewährleistungsfrist

muss nochmal fragen wegen vergeblicher nachbesserung in gewährleistungsfrist

sechsfachmama

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soweit ich informiert bin, darf man, wenn eine zweimalige nachbesserung in der gew.zeit nicht geholfen hat, vom kauf zurücktreten und sein komplettes geld zurückverlangen. sachverhalt: bei alternate grafikkarte kaputt. beim ersten mal einschicken - nee, ist nix kaputt. lief aber nicht. ich könne auf herstellerüberprüfung bestehen. habe ich gemacht, wieder eingeschickt. nach vielen wochen des wartens - und neukauf einer anderen karte, weils nicht weiterging, kam die nachricht: karte ist nicht reparabel, ersatzkarte können sie nicht schicken, da es die nicht mehr gibt, ich bekomme 1/3!!! vom kaufpreis (schlappe 33 euro) zurück. habe ich hingeschrieben, dass ich das nicht akzeptiere, weil ... bgb usw. antwort: dann schicken sie mir gerne die karte und ich soll doch bitte nachweisen, dass der mangel von anfang an bestanden hat. ansonsten habe ich kein recht weiter und da die laufzeit einer graka mit 3 jahren angesetzt ist und zwei jahre fast rum sind, bekomme ich nur 1/3 des kaufpreises. die haben mir jetzt einfach ne gutschrift aufs kundenkonto von den paar euro gemacht und fertig. ich habe denen mehrfach geschrieben, dass ich das nicht akzeptiere, da nicht rechtens, aber das interessiert die nicht. wie ist die sachlage?


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Du hast 2 Jahre diese Karte genutzt und möchtest jetzt aber den vollen Kaufpreis zurück....verstehe ich das richtig?? Ich finde es O.K., wenn Du nur noch anteilig den Kaufpreis bekommst.....


Joshismum

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Ja, sehe ich auch so, selbst wenn du die Karte nie wirklich nutzen könntest, man lässt doch nicht fast 2 Jahre vergehen bis man sich dann endgültig zur Rückgabe entschliesst, das Teil hat ja dann höchstens 120€ gekostet und bei dem Preis und dem Alter würdest du bei einem Verkauf einer funktionierenden Karte noch nicht mal die Hälfte der jetzigen Rückzahlung bekommen, die Karte ist jetzt ja total veraltet. LG Joshismum


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

ja, du verstehst es richtig. die karte ist ca. 1 jahr "richtig" gelaufen, seitdem geht das theater. nachdem wir sie wochenlang zur ersten rekla eingeschickt hatten (und ja nicht nutzen konnten), kam sie zurück, weil sie angeblich komplett ganz sei. sie lief aber weiterhin nicht, drum hab ich auf herstellerüberprüfung bestanden - mit geschildertem ergebnis. was mir als "gegensatz" dazu einfällt: ich kauf bei kaufland, bei medimax was elektrisches oder so und wenns am letzten garantietag kaputt gehen würde, geh ich damit hin und krieg mein volles geld zurück. da sagt keiner was von wegen abnutzung oder sonstwas. für mich wäre die graka noch lange nicht veraltet, sie wäre noch div. jahre gelaufen. und somit hab ich unterm strich nur verlust


speedy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hi, der Hersteller/VK hat zunächst das Recht, nachzubessern (§437 BGB), gelingt dies nicht innerhalb von 2 Versuchen, kann der Käufer die sonstigen GWL-Rechte (Wandelung, Minderung, Schadensersatz) auch ohne Zustimmung des VK wahrnehmen. In deinem Fall hat der VK versucht, nachzubessern, ist dann aber von sich aus auf die sonstigen GWL-Rechte ausgewichen (sein gutes Recht). Normalerweise hat jetzt der Kd die Wahl zw. Wandelung, Minderung und SE. Minderung fällt hier aus, da nicht sinnvoll bei kaputter Karte, also Wandelung od. SE. Läuft in deinem Fall auf das Selbe raus (du wirst so gestellt, als wäre der Kaufvertrag nicht geschlossen worden.). Allerdings: Diese Rechte hat der Käufer nach Ablauf von 6 Monaten nur, wenn er nachweist, dass der Schaden auf einen Fehler zurückzuführen ist, der schon beim Verkauf bestanden hat. Diesen Beweis wirst du kaum erbringen können, daher ist der VK hier formal völlig im Recht, seine Leistung ist sogar eine Kulanzleistung. Ob die Abwicklung in einem Laden eine andere gewesen wäre - mag sein, das wird die Verantwortung dann an den Lieferanten abgedrückt - der Handel hatte ja seine Marge schon. Ich denke, dass du dieses Risiko bewußt eingehst, wenn du immer bei der günstigsten Internetquelle kaufst. Bei anfälligen Dingen sollte man doch lieber auf den Handel vor Ort zurückgreifen. Gruß, Speedy


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von speedy

ah ja danke. ich kaufe auch lieber vor ort .... mein sohn hat sich das rausgesucht.


kurzvorschluss

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hallo, Hast Dur einen kompletten Pc, oder die GraKa als Einzelstück gekauft??? Für den PC gilt... Das es schwierig wird nachzuweisen, dass du nicht Schuld am Defekt bist ( sone Verschleiß Sache) Bei Einzelstücken gilt: Nach 2 x nachbessern: Scheiß zurück, Geld zurück. Man müsste Dir nachweisen, dass du das Teil kaputt gemacht hast. 2 x nachbessern, dann Ersatz, gleichwertiges Gerät oder Geldersatz. Wenn du einen Nachweis hast, dass du das Teil zur ersten Reperatur abgegeben hast, sollte das kein Problem sein... Recht haben und Recht bekommen sind aber leider immer wieder 2 paar Schuhe... Verlange einfach eine Ersatzgrafikkarte gleicher Güte und Qualität das Gewährleistet man ja schließlich. Natürlich darfst du das angebotenen Geld dann nicht annehmen, sonst sieht das ein Gerricht ähnlich einem Vergleich und mit Geldannahme hast du dem Vergleich zugestimmt


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von kurzvorschluss

graka einzeln gekauft restlicher computer bei csl gekauft - der hat einen fehler schon "ganz tief unten" im grundsystem (mit meinen worten) - habe den recher 3 x zur rep. hingeschickt mit dem erfolg, dass nix passiert ist. haben den rechner dann von einem befreundeten menschen, der sich sehr gut auskennt, testen lassen und der hat beweisfotos vom fehler gemacht (bildschirm ist blau, text steht da drauf) csl erkennt nix an, streitet alles ab und mein sohn hat über 350 euro in den sand gesetzt. der RA hat brief geschrieben - keine reaktion. nie wieder csl! (darüber berichtete ich schon mal) graka war inzwischen in einem neuen rechner eingebaut, die leistung wurde immer weniger, spiele nicht mehr richtig dargestellt, die karte lief heiß - also zur rekla eingeschickt antwort: ist nix dran, kann kein fehler gefunden werden. (das schreiben hab ich hier) auf herstellerprüfung bestanden (geforce, nvidia), hat wochen gedauert und nichts passierte und dann irgendwann: ja die haben festgestellt, graka ist komplett nicht reparabel (ach komisch, auf einmal wirds doch festgestellt) und eine gleichwertige karte gibts nicht. da für ne graka 3 jahre lebensdauer angesetzt wird und ich sie 2 jahre benutzt hab, bekomm ich noch 1/3 des kaufpreises. daraufhin hab ich das mit bgb geschrieben usw. und sie antworteten nur, dass sie mir die defekte karte gerne zuschicken und ich ihnen dann bitte den defekt nachweisen müsse, da die 6 monate ja um seien. und in den restlichen 18 monaten sei ich als käufer in der beweispflicht (ich frage mich, wer ein solches gesetz erlässt, denn als endverbraucher kann ich NIE nachweisen, dass der fehler bereits beim kauf bestand - es sei denn, nach 1 woche fällt ne sohle vom schuh ab oder sowas) frage mich weiterhin - es gibt doch die herstellerGARANTIE - und gewährlieistung und garantie sind zwei paar schuhe (damit müsste ich mich jetzt genau befassen). alternate hat mir nur (wieder) geschrieben, wenn sie bis 27.1. nichts von mir hören, dann gilt die von ihnen vorgeschlagene lösung als von mir angenommen und sie schreiben mir die 33,... euro auf mein kundenkonto gut. ich habe jetzt an nvidia (nochmal) geschrieben und hoffe, die antworten mir. hab auch im aktuell und in so nem rechtsforum gefragt - bekomme dort immer zur antwort, dass der händler im recht sei. auszug: ich soll doch bitte nachweisen, dass der mangel von anfang an bestanden hat. ansonsten habe ich kein recht weiter. Antwort: Die Zahlung von 1/3 des Kaufpreises ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. was ich nicht verstehe: wenn ich irgendwas bei einem händler vor ort kaufe und es geht am letzten tag der gewährleistungsfrist kaputt (oder auch eher), dann bekomm ich mein komplettes geld wieder und fertig - ohne diskussion. Antwort: Das ist dann aber auch wohl in den meisten Fällen Kulanzleistung des Händlers. ich als endverbraucher kann niemals irgendwelche technischen mängel nachweisen, das weiß jeder händler, denn dazu fehlen einem die möglichkeiten. Antwort Das ist wohl wahr und war wohl auch Grund § 476 BGB einzuführen (siehe unten). soweit ich das bgb verstanden habe, ist es mein recht innerhalb der 2 oder 3 jahre (je nach händler) bei zweiter erfolgloser nachbesserung vom kaufvertrag zurückzutreten und den vollen kaufpreis zurückzubekommen. Antwort: Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre. Aber die Rechte aus Gewährleistung lassen sich nur geltend machen, sofern es auch tatsächlich einen Mangel gibt. Und ein Mangel ist es nach rechtlicher Definition nur, wenn der Fehler schon bei Gefahrübergang (wenn du die Ware erhalten hast) bestanden hat (§ 434 I BGB). Das muss man als Käufer dem Händler beweisen. Verbraucher werden in dieser Hinsicht durch § 476 BGB privilegiert. Danach wird vermutet, dass ein Fehler, der innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftritt, schon bei Gefahrübergang bestanden hat (in diesem Fall ist der Händler in der Beweispflicht das Gegenteil zu beweisen). 6 Monate sind in deinem Fall aber schon abgelaufen. grad das ist doch sinn der gewährleistung, dass ich zwei jahre auf der sicheren seite bin. Antwort:Die Gewährleistung ist keine Versicherung, die im Schadensfalle aufkommt. Der Händler kann doch selbst nicht sehen, warum die Grafikkarte kaputt gegangen ist. Vielleicht wurde sie unsachgemäß behandelt, Bauteile im Computer haben durch falsche Spannungen oä. die Grafikkarte gegrillt oder anderes. Es wäre doch ungerecht, wenn der Händler einfach so für alles haften müsste, was in 2 Jahren so auftritt. Ich würde mich an deiner Stelle mal an den Hersteller der Grafikkarte wenden, vielleicht hat dieser eine Garantie für diese abgegeben oder zeigt sich kulanter. alternate schreibt in seinen bedigungen genau das gegenteil von dem, wie sie meinen fall handhaben: http://www.alternate.de/html/help/content.html?docId=145 und bei nvidia find ich nur das hier: http://www.nvidia.de/object/legal_info_de.html wo sich mir schon beim lesen knoten in meinen nerven bilden .... gehts da um den inhalt der seite oder um deren produkte? alternate selbst schreibt kein wort von einer herstellergarantie - die es geben muss? oder ist herstellergarantie freiwillig?


speedy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine ergänzenden und freiwillige Leistung des Herstellers. Ps: Du hast doch schon genau die Antworten, die ich dir auch gegeben habe, in einem Rechtsforum erhalten - warum bohrst du dann weiter? die Situation ändert sich dadurch nicht. Den Ärger kann ich gut verstehen, aber die Regeln gelten für alle - soviel zur Gerechtigkeit. Gruß, Speedy


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von speedy

äh, ich bohr nicht weitrer, ich hab nur auf den einen beitrag geantwortet. vielen dank für den hinweis betr. gwl und garantie dachte, dass der hersteller auch immer garantie geben muss und der händler die gwl wenn ich mir aber die agb von alternate durchlese, lese ich dort genau das heraus, was ich denke, dass es so richtig ist - sprich geld zurück, gleichwertiger oder höherwertiger ersatzartikel und die sprechen da auch von 24 monaten. aber genau das lehnen sie ja ab


speedy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

So, jetzt habe ich doch tatsächlich mal in die AGB geschaut - die 24 Monate GWL setzen einen Sachmangel voraus. Ein Sachmangel iSd § 433 BGB ist ein Fehler der Sache, der bereits beim Gefahrübergang, d.h. bei der Auslieferung an dich, vorhanden ist. Bzgl. Beweislast wird nichts in den AGB geregelt - also gilt das Gesetz. Danach wird innerhalb der ersten 6 Monate unwiderlegbar vermutet, dass der Mangel von Beginn an vorhanden war, danach muss der Käufer dies nachweisen. Das ist genau dein Fall - so lange, wie du nicht nachweist, dass der Fehler von Beginn an vorhanden war, so lange ist es kein Sachmangel und damit auch keine GWL-Pflicht für Alternate. Wäre es ein Sachmangel, hättest du die in den AGB beschriebenen Rechte wie gleich- od. höherwertiger Ersatz od. Geld zurück. Gruß, Speedy


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von speedy

sagen wir mal so unterm strich, da man als endverbraucher null chance hat, ab dem 1. tag des 7. monats einen sachmangel zu beweisen, weil man gar nicht die technischen möglichkeiten besitzt - hat man also nur 6 monate wirkliche sicherheit. hätte man ne herstellergarantie, wäre das noch eine andere geschichte.


Hannehoch6

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

du kannst nur innerhalb der ersten 6 Monate nach erfolgloser Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten. 6 Monate nach Kauf gilt die Beweislastumkehr und da ist es für dich unmöglich dieses nachzuweisen. Du hast dir sowieso Ersatz besorgt und 1/3 des Kaufpreises nach fast drei Jahren ist doch besser als gar nichts. Hast du jedoch die Karte innerhalb der ersten 6 Monate zur Reparatur eingeschickt, sieht es anders aus.