Isideria
Eigentlich kein Sparbeitrag, aber ich wusste nicht wohin sonst damit! Wie sieht es in einer Mietwohnung mit der Einbauküche aus, die vom Vermieter aus drin bleiben soll? Ich habe meine eigene Einbauküche und würde sie gerne austauschen? Grundsätzlich ist der Vermieter nicht dagegen aber ihm wäre es lieber! Kann ich die Küche im Nachhinein selber abbauen ordentlich und trocken lagern und beim Auszug wieder einbauen und so hinterlassen wie gemietet? LG Isideria
huhu wir hattende n Fall auch wir musstend ie Küche fachgerecht ausbauen und lagern und beim Auszug wieder genauso fachgerecht einbauen so dass man es nicht merkt quasi. War om Vermeiter so genehmigt ( schriftliche nebenabrede im Mietvertrag) Eigentlich kann der froh sein denn die Geräte nutzen dann ja nicht ab allerdings wenn was kaputtgeht beim Umbauen bist Du verantwortlich... dagmar
Hallo, in diesem Fall würde ich es individuell mit dem Vermieter besprechen und dann auch schriftlich festhalten. Entweder direkt mit in den Mietvertrag schreiben oder einen separaten Vertrag zum Mietvertrag erstellen. Es sollte unbedingt vermerkt werden, wie und wo die Küche in der Zeit lagert. LG
Hi, der Vermieter kann keinen Einfluss darauf nehmen, was während der Mietzeit in der Wohnung geschieht, es sei denn, es schadet der Substanz des Gebäudes. So hat er es hinzunehmen, wenn du Dinge ein- oder ausbaust, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (dazu zählt auch eine Küche, da sie entfernt werden kann, ohne der Substanz des Gebäudes zu schaden). Allerdings musst du beim Auszug den bei der Übergabe dokumentierten Zustand wiederherstellen, d.h. die Küche auch ebenso wieder einbauen, Geräte anschließen etc. Dazu würde ich dir raten, den Zustand bei der Übergabe unbedingt en detail fotografisch zu dokumentieren (inkl. Silikonfugen, Spalten, schiefen Türen etc.), so dass dir nicht beim Auszug ein Strick draus gedreht werden kann. Gruß, Speedy
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