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Mietrecht Frage: Gerichtsklage wegen Mietrückstand OHNE vorherige Mahnung?

Mietrecht Frage: Gerichtsklage wegen Mietrückstand OHNE vorherige Mahnung?

die stolze Mama

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Hallo, ich stelle diese Frage im Auftrag meiner Schwester, da ich mich damit nicht auskenne. Vielleicht hat jemand da mehr Ahnung. Ist es überhaupt rechtens, dass man eine Klage (wegen Mietrückstand) erhält OHNE vorher wenigstens 1x schriftlich darauf hingewiesen zu haben??? Hintergrund: Sie ist 3 Monate vor Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Frist ausgezogen, da es Schimmelprobleme gab. Davon war der Vermieter schon 1 Monat nach Einzug in Kenntnis gesetzt und hat nichts unternommen. Ich bin für Antworten dankbar oder Hinweise wo ich so etwas nachlesen kann. Vielen Dank!


speedy

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

...um das zu beurteilen, gibt der SV zu wenig her. Ja, es gibt Fälle, in denen Verzug automatisch ohne vorherige Mahnung eintritt. Fraglich ist, ob eine Aufrechnung der hoffentlich erklärten Mietminderung gegen die laufende Kaltmiete zulässig ist... Aber ohne Unterlagen etc. ist das aus der Ferne nicht zu beurteilen. Gruß, Speedy


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

hat sie mietminderung angekündigt oder einfach in eigenregie beschlossen, die drei monate nicht mehr zu bezahlen?


shinead

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

Mahnungen sind keine rechtliche Notwendigkeit. Es ist eher eine Nettigkeit, dass Firmen uns vor einer Klage auf unseren Zahlungsverzug hinweisen (und natürlich günstiger für die Firmen und uns.) Vertraglich wird geregelt sein, zu wann die Miete zu zahlen ist. Heute kann man von einer Bankbearbeitungszeit von maximal 2 Tagen ausgehen. Ist der Zahltermin der 1. des Monats, so darf der Vermieter davon ausgehen, dass am 3. Arbeitstag das Geld auf dem Konto ist. Danach ist der Mieter automatisch und ohne vorherige Ankündigung in Verzug. Wenn Deine Schwester wegen Schimmel ausgezogen ist, dann hat sie hoffentlich VORHER den Vermieter - am besten mittels Gutachten - schriftlich und nachweisbar angekündigt die Miete um 100% zu kürzen (was nur bei erheblicher Gesundheitsgefährdung möglich ist). Ohne Ankündigung der Mietminderung hat sie keine Chance.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von shinead

huhu das Thema hatten wir auch schon durch, da gilft nur ein Gutachter denn Vermieter sagen gerne, das liege am falschen Lüften dagmar


speedy

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hi, Verzug tritt bei Geldforderungen automatisch erst 30 Tage nach Fälligkeit ein - nicht direkt am 4. Tag des Monats, wie von der Vorschreiberin festgestellt. Wenn die Miete also am 1. des Monats fällig ist, dann kommt man am 31. in Verzug und ab dann kann die Forderung auch eingeklagt werden. Gruß, Speedy


shinead

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Antwort auf Beitrag von speedy

... wenn kein Zahlungsziel angegeben ist. Wer also eine Rechnung erhält, in der kein Zahlungsziel angegeben ist, der ist nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Wenn ein Zahlungsziel vertraglich festgelegt ist (z.B. Miete ist fällig am 1. des Monats), dann ist man rein rechtlich am zweiten des Monats in Verzug. Der Gläubiger wird aber normalerweise immer noch den Bankweg mit einkalkulieren.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

sie hätte nie auf eigene faust ausziehen dürfen... das ist mal punkt 1 dann bedarf es keiner mahnung oder sonstigem hinweis. sie ist die miete schuldig geblieben und hatte sich vorher nicht abgesichert mit hilfe eines anwaltes oder des mieterschutzbundes. also hat sie ganz klar mietschulden.


Hannehoch6

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

Klagen kann der VM. Was er zugesprochen bekommt, steht auf dem anderen Blatt. Kommt darauf an, ob die Schwester den Schimmelfall dokumentiert hat, wie schlimm der ist, hat die Schwester fristlos gekündigt usw.. Ich würde der Schwester raten, den Vormieter zu kontaktieren und herauszufinden, ob bei ihm auch schon Schimmelbefall vorgelegen hat. Wenn ja, hat sie einen guten Zeugen und kann dem VM Arglist vorwerfen usw.. Da würde ich mir aber einen Anwalt suchen, der sich der Materie annimmt.