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Mietrecht einfache Frage - hat jemand eine Antwort?

Mietrecht einfache Frage - hat jemand eine Antwort?

die stolze Mama

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Ich will einer guten Bekannten helfen habe aber selbst keine Ahnung da wir keine Miete zahlen und im Eigenheim wohnen ok es geht darum, dass sie jetzt Ärger mit ihrem Vermieter hat. Fakten: Mietvertrag seit 1.8.11 Mietdauer mindestens 1 Jahr Kündigungsfrist 3 Monate Nun die wichtige Frage: Zählen die 3 Monate Kündigungfrist ab 1.8.12 (dann könnte sie ja erst im November ausziehen) ODER kann sie jetzt kündigen und kommt zum 31.7.12 aus der Wohnung????? Vielen Dank für Antworten


JuPaHe

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

So wie sich das liest würde ich sagen sie muss ab Mietbeginn 1 Jahr dort wohnen und dann 3 Monate Kündigunsfrist ... kann sie keinen Nachmieter suchen? Ansonsten zum Mieterschutzbund und dort mal fragen!!


Yannic-Luca

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

Hallo, Sie kann frühestens zum 01.08.2012 ausziehen, aber selbst dann muss Sie 3 Monate vorher schon gekündigt haben... Wenn Sie länger drinn wohnen bleibt, dann halt immer 3 Monate Kündigungsfrist. Lieben Gruß Kerstin


die stolze Mama

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Antwort auf Beitrag von Yannic-Luca

Also nach meinem Empfinden würde ich auch sagen sie könnte doch jetzt schon kündigen um dann zum 31.7.12 ausziehen zu können denn ab 1.8.12 wäre ja genau 1 Jahr rum. Der Vermieter streitet sich nämlich extrem rum und meint sie kann erst ab 1.8.12 kündigen mit einer 3-Monatsfrist und würde dann ja erst zum November ausziehen können?? Das kann ich nicht glauben deshalb will ich ihr helfen und stelle diese wichtige Frage denn ausziehen will sie definitiv lieber heute als morgen!!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

nein, sie kann jetzt schon kündigen, so daß die wohnung zum 1.8. frei ist. sie hat dann genau ein jahr dort gewohnt, wie gefordert. sie muß dann ja auch bis zum schluß miete zahlen. klar weigert sich der vermieter, aber dann müßte das auch so im vertrag stehen


Tanny_2502

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

Hier mal kopiert aus Gute-Frage-Net : Die Möglichkeiten zur Kündigung eines Mietvertrages ergeben sich überhaupt aus dem Text der dazu getroffenen Vereinbarung im Mietvertrag. Ist hier eine Kündigungsfrist von 3 Monaten benannt, so beginnt diese zu laufen mit Eingang der Kündigungs-Erklärung beim Vermieter. Ist ein ausdrücklich so benannter Kündigungsausschluß für ein Jahr im Vertrag festgehalten, so kann erst nach dem einen Jahr frühestens die Kündigung ausgesprochen werden und wird dann auch erst wirksam zum Zeitpunt des Ablaufs der Kündigungsfrist. Die Sache ist von der Rechtslage sehr eindeutung. Erst nach Ablauf des Kündigungsverzichtes ist ein Kündigung möglich mit der üblichen Frist von 3 Monaten. Also die Auskunft Deines vermieters ist völlig korrekt. .


liha

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Weder noch. Sie kann jetzt kündigen und dann zum 01.08.2012 raus.


liha

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Antwort auf Beitrag von liha

*ggg nicht richtig gelesen! Also die zweite Variante meine ich.


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

Sie kann schon kuendigen hatte ich auch grade erst


die stolze Mama

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

So steht es im Vertrag, der am 1.8.11 abgeschlossen wurde: Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von 1 Jahr mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig. (Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung unberührt.) Frage kann sie zum 31.7.12 ausziehen oder erst zum 30.11.12??? Sorry ich habe davon leider keine Ahnung deshalb stelle ich diese Frage an euch.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

nee, wenn das SO drinsteht, kann sie erst zum 30.11. ausziehen. also ab dem 1.8. kündigen. steht doch wortwörtlich da. genauso darf aber auch der vermieter nicht vorher kündigen, auch erst zum 1.8.


Holly87

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Also ich verstehe es auch so das sie erst ab dem 1.8 die Kündigung einreichen darf und deshalb erst zum 30.11 ausziehen kann. Da steht ja das beide Seiten 1 ganzes Jahr lang auf ihr Recht zur Kündigung verzichten und erst DANN kündigen dürfen. Vielleicht kann sie einen Nachmieter suchen um schneller rauszukommen. Aber der Nachmieter muss natürlich dem Vermieter auch erst mal in den Kram passen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

wie kommst du jetzt auf oktober? das wären ja nur 2 monate..


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

Hallo Christine, der August zählt auch mit, wenn die Kündigung rechtzeitig eingeht, also spätestens bis zum dritten oder so ähnlich. Ich würde dann halt gleich am 01. August die Kündigung beim Vermieter abgeben. Die drei Monate sind dann August, September und Oktober. Die Mieterin müßte dann also bis Ende Oktober die Miete bezahlen. Am 01.11. wäre das Mietverhältnis dann schon beendet. Viele Grüße Mehtab


Pammi

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

Sie kann frühestens am 31.7. zum 31.10.2012 kündigen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von speedy

ohne