Elternforum Sparen - Das liebe Geld

mietkürzung wegen zu geringer temperatur

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meine mutti wunderte sich, wieso es immer kälter in ihrer wohnung wird. sie können nur noch mit anorak da drin wohnen - ist ne kommunale wohnung. sie fragte auf der gemeindeverwaltung nach und die antwort lautete: wir haben kein geld, um öl zu kaufen!!!! ich glaubs ja wohl nicht! können sie jetzt einfach so die miete kürzen (ich hab rausgefunden so um die 20 %?) oder gibts dann ärger? meine eltern sind um die 70 und ich finde, das ist ne frechheit und zumutung für die mieter. schließlich haben wir hier nachts noch - 5 bis -15 grad!


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Für jeden TAG ohne Heizung darf die Miete um 100% gekürzt werden. Haben es selber durch in unserer Mietwohung ... Und ich würde das öffentlich machen, damit was passiert.


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... für 24Std. ohne Heizung, ansonsten anteilig! LG Biggi, die Vermieterin ist und sowas keinem Mieter zumuten würde


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das ist ja krass, damit würde ich auch an die öffentlichkeit gehen und vor allem miete kürzen . lg


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Wir haben im Moment den gleich Fall und ich bin im Mieterschutzbund. Die Miete kann unter Vorankündigung um 20 % gekürzt werden, dieses aber nur wenn man es vorankündigt und eine Frist zur Besserung gibt. Falls er auf diese nicht eingeht kann man die Miete kürzen, oder auch eine Heizungelektiker beauftragen und diese Rechnung von der Miete abziehen.


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die haben kein öl, da kann der heizungselektriker auch wenig machen lg


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Den Vermieter drum zu bitten, dass die Heizung "repariert" wird, ist klar ... Aber da wir noch in der Heizperiode sind, gibt es nur die Frist HEUTE und nicht erst in einer Woche oder so. Wir haben für jeden Tag ohne Heizung um 100% gekürzt und das war okay. Das findet man auch über google. Keine Heizung und kein Warmwasser ist der Mängel bei dem am höchsten kürzen darf. Was Schlimmeres gibt es für mich auch nicht.


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wir hatten auch nur lau warmes wasser, und die heizung ging nicht, eine frist muss man immer setzen 2-3 tage, man hat auch die möglichkeit dann sich bei heizungsgesellschaften elektroheizungen auszuleihen, und diese endgeld von der miete abziehen, plus die stromkosten dafür kann man auch von der miete abziehen.


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klar kann man die Miete um mehr als 20 % kürzen, während der Heizperiode und diesen sibirischen Außentemparaturen. DIe Gemeinde weiß, dass die Heizung nicht geht, eine Minderung muss man nicht ankündigen. Trotzdem würde ich schriftlich auffordern, die gesetzlichen Mindesttemperaturen wieder herzustellen und mitteilen, dass für die Zeit, in denen die Heizung nicht funktioniert die Miete als gemindert anzusehen ist und diese bei der nächsten Mietzahlung in Abzug gebracht wird.