bea+Michelle
Ich habe gestern abend nach Preisvorschlag etwas von Playmobil verkauft(nicht ganz günstig), meine Tochter freute sich schon, das sie das Geld bekommt(spart auf ein Handy) eben war eine Mail im Postfach. es täte ihr ja so leid, aber die oma hätte gestern abend plötzlich mit eben diesem Playmobil vor der Tür. ob sie von dem Kauf zurücktreten kann. Eigentlich sehe ich das nicht ein,(außerdem war ich froh, das es weg ist) ich solle es mir überlegen
Hört sich eher so an, als wäre es ihr erst nach dem Ersteigern klar geworden, daß es doch nicht ganz so günstig war, wie im ersten Eifer gedacht... Hhhm, also wenn du echt froh bist, daß es weg ist und es generell nicht einfach zu verkaufen ist, würde ich drauf bestehen. Weil ja andere Käufer schon abgewiesen wurden. Außerdem wäre es für dich mit Arbeit verbunden... Falls Du denkst, du könntest das gleiche Geld doch noch anderweitig oder durch ne neue Auktion bekommen, würd ich zusagen, aber nur dann... lg
Ich würde schreiben, das deine Tochter mit dem Geld ihren Traum erfüllen möchte und du auf dein Geld bestehst.
Und dann? Das gibt nur Aufreger... die Käuferin bezahlt nicht und bekommt einen unbezahlten Artikel in ihre Akte... mehr wird ihr nicht passieren... lohnt nicht. Daher einfach schließen über Ebay, also daß Dir auch keine Kosten entstehen und neu einstellen...
einen rechtsanwalt nehmen und den kauf gerichtlich durchsetzen? das lohnt sich wohl nicht... alles, was du tun kannst, ist einen fall eröffnen wegen nichtbezahlung. dann wird der käufer verwarnt. passiert dem käufer das häufiger, wird er gesperrt. das ist alles. dein geld kriegst du dadurch trotzdem nicht.
Tochter bezahlt Dich - und hat noch was übrig!
Hallo, viel machen kannst du in der Tat nicht, weil sich ebay dafür ja nicht interessiert. Vielleicht könntet ihr einen Kompromiss in der Form machen, dass du das Teil dem unterlegnen Bieter anbietest und wenn er es haben will, dann kann dir ja die gute Frau die Differenz bezahlen. Dann habt ihr eigentlich beide etwas davon. Du hast dein Geld und die Käuferin hat ihre Lektion gelernt, dass man nicht kopflos etwas kauft. Selbst wenn die dir dann das Geld nicht bezahlt, hast du das Teil wenigstens aus den Füßen und wenigsrtens etwas dafür bekommen. Liebe Grüße Sabine
drauf bestehen bringt Dir nur ärger..oder du klagst den kaufvertrag ein..ich würde auf Transaktion abbrechen,Käufer stimtm zu und fertig..dann stellste neu ein,so ärgerlich wie das auch ist
ich habs jetzt abgebrochen und ein trauriges kind hier sitzen
hättest du es denn nicht dem unterlegenden Bieter anbieten können?
mit Preisvorschlag, so wie ich das herauslese, also gibt es keinen anderen Bieter... das macht die Sache halt so doof
...
ah ok. hab ich überlesen :-)
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