safrarja
Hallo ! Wir haben vor ein paar Tagen auf der Internetseite eines Maklers ein Haus gesehen . Haben dann den Makler angerufen und dieser nannte uns die Adresse und wir machten einen Besichtigungstermin für kommenden Donnerstag ! Jetzt waren wir bei dem Haus und hatten das Glück , daß der Vermieter gerade zufällig dort war , sodaß wir uns das Haus jetzt am Wochenende schon angucken konnten . Der Vermieter teilte uns dann mit , daß er mehrere Interessenten hätte und spätestens Mittwoch den neuen Mieter benennen wollte ! Das heißt , wenn wir bis Donnerstag zum Besichtigungstermin gewartet hätten , wäre das Haus ohnehin schon vermietet . Jetzt die Frage : müssen wir , sollte ein Mietvertrag zustande kommen trotzdem die Maklerprovision zahlen ? Ich denke ja oder , da er uns ja die Adresse genannt hat ? lg
ich nehme mal an, ihr habt nix unterschrieben? Falls nein, wäre das ein Streitpunkt. Er wird sagen ja, ihr könnt sagen nein. Allerdings kommt es noch darauf an, was der Vermieter für einen Maklervertrag unterschrieben hat, ob er auch ohne Makler direkt vermieten kann oder ob dies nur über den Makler gehen darf.
also der Mieter sagte er würde es auch ohne Makler vermieten , von daher geh ich davon aus , daß er diesbezüglich nichts unterschrieben hat !
Der Makler hätte uns das Haus aber am Donnerstag gar nicht mehr vermitteln können , da der Vermieter sich bis Mittwoch schon entschieden haben will
unterschrieben haben wir nichts , nur telefonischen Kontakt gehabt
Dann würde ich an deiner Stelle sagen, der Makler ist selbst schuld. Ist aber nur meine Meinung zum Geld sparen.Könnte dir aber evtl Streiterei mit dem Makler einbringen. Das mit Donnerstag ist eine linke Nummer des Maklers.
Solche Fälle sind schon oft vor Gericht gegangen und die Mieter mussten zahlen... Er hat Euch - wenn auch nur indirekt - die Kontaktdaten ja gegeben mit der Adresse etc dem Vermieter ist das alles egal, der zahlt sicher nicht das machen in D üblicherweise Mieter / Käufer dagmar
Also bei uns war es so, das wir uns ein Grundstück angeschaut haben und den Verkäufer zufällig über Bekannte kannten. Er hat aber dem Makler den Vermittlungsauftrag gegeben, so mussten wir dann auch den Makler bezahlen, obwohl wir ihn weder jemals gesehen noch mit ihm gesprochen hatten. Der Verkauf durfte nur über den Makler gehen. LG
Hi, rechtlich hat der Makler das Geschäft vermittelt - und dafür reicht schon, dass er euch die Adresse gegeben hat. Damit hat er den Anspruch auf seine Provision erhalten. Ich weiß jetzt nicht, in welchem Bundesland ihr seid und ob bei euch auch der Vermieter einen Teil der Maklerprov. zahlen muss. Wenn es so ist, dann würde ich mit dem Vermieter besprechen, dass er den Auftrag an den Makler zurückzieht, weil er privat jemanden gefunden hat und mit euch einen MietV schließt, den Namen des Mieters aber nicht an den Makler weitergibt (muss er nicht, da Datenschutz). Wenn ihr Glück habt, forscht der Makler nicht nach. Wenn die Rechnung kommt, werdet ihr sie zahlen müssen. Gruß, Speedy
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