Mitglied inaktiv
Hi @Jaimy ich komme aus BaWü da haben wir landeserziehungsgeld zum glück auch (noch) ;o) mäuslein bist du sicher? Ging das problemlos? Es ist so, im antragsformular steht: bei kindern die bis zum 13 monat erhalten kann erst ab 14 monat beantragt werden als bsp da mein sohn bis 24 monat erhielt bin ich davon ausgegangen das es reicht 2 monat vorher den antrag zu stellen nun kam nachricht: nix iss, ich hätte bis 15 monat stellen müssen, da nachträglich nur bis 6 monate rückwirkend bezahlt wird, mein sohn 24 monate ist, habe ich somit 3 monate in wind geschossen, aber nrigendwo im netz gibt es passagen bis wann und ab wann ich das hätte beantragen sollen /müssen ist echt mies so ;o( wollen mir nun praktisch 7 monate aufeinmal rückwirkend überweisen ( 10 gibts das wohl nur insgesamt) und suche daher nun irgendwie einen ansatz, oder was lesbares ob das so richtig ist=? Lg Tina
Das Landeserziehungsgeld kann für das 3. Lebensjahr eines Kindes beantragt werden. Auch hier müssen Sie Antragsfristen beachten. Ausbezahlt wird das Landeserziehungsgeld frühestens ab dem 25. Lebens- oder Betreuungsmonat, oder wahlweise bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Beantragt werden kann das Landeserziehungsgeld frühestens ab dem 9. Lebensmonat des Kindes; bei einem Bezugszeitraum bis zum 8. Lebensjahr, frühestens 6 Monate vor Beginn des beantragten Zeitraums. ...aber spätestens teht doch nirgendwo? http://www.allensbach.de/docs/m4.asp?id=30346&domid=1068&sp=D&addlastid=&m1=29268&m2=29358&m3=30002&m4=30165&m5=30346
also bei meiner schwägerin ging es, ich ruf montag da mal an (also bei meiner stelle) und sag dir dann bescheid - wobei meine kleine ja auch schon 17 monate ist
- ich hätte das wie meine schwägerin im oktober für ab januar beantragt
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