Mitglied inaktiv
in dem ich mein auto im autohaus schätzen lasse, was es beim verkauf noch wert ist und gebe den unfallschaden nicht an. und in einem anderen haus lasse ich es schätzen was es beim kauf noch wert ist und gebe den unfallschaden an? und die differenz wäre die wertminderung?
Nein ich denke nicht, da gibt es ja riesen Spannen was Autohäuser so bieten und einfach so schätzen lassen geht ja auch nicht sowas muss dann schon ein Gutachter machen. Ich würde nochmal definitv im Autohaus nachfragen. Bist du im ADAC ? Die Tür ist dann ja überlackiert also musst du es angeben (fällt mir grad ein hab grad was anders geschrieben per PN) LG Anja
ich kann gerade keine pn aufmachen und auch keine schreiben, irgendwas klappt da nicht.
ja ich bin im adac. warum? meinste da kann man auch mal fragen wegen der wertminderung? so habe ich das auto ins autohaus gebracht, sie haben sich vom autohaus mit der versicherung in verbindung gesetzt, ich mußte nichts machen, die haben von der versicherung auch sofort die kostenübernahme erklärt weilich einen leihwagen vom autohaus eben habe und das ja jeden tag geld kostet und dsas auto im autohaus steht, also meins. ich habe eine abretungserklärung unterschrieben und so brauch ich mich auch noch nicht mal ums bezahlen kümmern, das macht das autohaus mit der versicherung, ich brauch also nichts machen... der chef vom autohaus ist auch echt in ordnung. hätte ich es nicht ins autohaus gebracht, dann hätte ich mich mit der versicherung in verbindung setzen müssen, das hätte bestimmt zwei wochen gedauert, hätte dann keinen leihwagen gehabt weil mein auto noch fahrbereit ist, dann hätte ich das in der werkstatt vorstrecken können und sie hätten mir irgendwann vielleicht das geld gezahlt.
Ich meine, wenn man im ADAC ist hat man doch diese einmalige, telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen wo man mit nem ADAC Anwalt sprechen kann. Ich hab das noch nie gemacht aber ich hatte das mal gelesen.
es geht bei mir ja nur um die wertminderung noch, den schaden zahlt komplett die gegnerische versicherung. das auto kostete neu 14.000 euro, der schaden ist 2.000 euro, kotflügel, reifen, spiegel und felge wurden komplett neu ersetzt, von daher kann auch sein es gibt keine wertminderung. ahbe mich heute beraten lassen von jemand der sich auskennt der meinte ein gutachter würde isch nicht lohnen, da wenn überhaupt eine wertminderung dann ist diese gering.
oh danke für den tip, da frage ich nachher mal mein mann, der ist auf der couch eingeschlummert...
Ja aber wenn du dich doch schon beraten lassen hast ?! Wie gesagt unser Schaden war damals 6000 Euro und das Auto musste auf die Richtbank, dh. der war ordentlich verzogen, wir MUSSTEN das beim weiterverkauf angeben und sowas mindert den Wert. Ein neuer Reifen, neuer Spiegel etc. mindert ja nicht den Wert. Vielleicht die überlackierte Tür aber lohnt sich das ? Ich glaubs auch nicht.
ja genau das wurde mir auch gesagt, spiegel, reifen und felge mindert nicht den wert. der kotflügel der ersetzt wurde wahrscheinlich auch nicht unbedingt. also wäre nur die überlackierte tür. gutachten würde ca.. 100 euro kosten und mir wurde auch gesagt das würde sich nicht wirklich lohnen, ich soll mir das überlegen, nicht das am ende noch rauskäme keine wertminderung. mir wurde geraten es bei der versicherung einfach zu versuchen, entweder bekomme ich was oder nicht. wie gesagt es war auch kein aufprall, er ist mir nur langgeschrammt an der seite, hatte im kotflügela uch nur eine hühnereigroße delle. aber mich ärgert das so, weil das auto für mich ja noch neu ist, wurde letztes jahr als neuwagen gekauft.
warum läss Du Dich denn nicht beraten von einem der sich da auskennt ??? Alles hier ist vermutung dagmar
Also wenn es darum geht, von der gegnerischen Versicherung die Wertminderung zu bekommen - das geht eh nur bis zu einer bestimmsten Kilometerzahl und einem bestimmten Alter. Keine Ahnung, wie es jetzt ist - vor zehn Jahren gab es Wertminderung bis zu einem Fahrzeugalter von einem Jahr bzw. 20.000km, je nachdem was eher eintrat. Diese Wertminderung wurde prozentual nach Neupreis berechnet. Ansonsten ist dein Auto nach einem Unfall zwar trotzdem weniger wert, aber das erstattet einem dann keiner mehr, da man davon ausgeht dass diese Wertminderung ja auch immer geringer ausfällt, je älter das Auto ist. Im Übrigen ist ein Auto nach einem Unfall auch nur dann im Wert gemindert, wenn sich der Unfall an irgend etwas nachvollziehen ließe. Also wie das erwähnte Auto auf der Richtbank. Aber ansonsten gilt in dem Moment, wo alle betroffenen Teile getauscht wurden, dass das Fahrzeug einem unfallfreien Wagen gleichwertig ist. So hat mir das zumindest damals mein Anwalt erklärt. LG platschi
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