Eme
Hallo, ich hab mal gehört, wenn man Elterngeld auf zwei Jahre splittet, zählt dies als "Nullrunde". Gilt das auch für Landeserziehungsgeld? Oder wird das LEG zur Berechnung des Elterngeld mit herangezogen? Dies würde das Elterngeld ja enorm nach unten drücken... Elterngeld 05/2012-03/2014 Landeserziehungsgeld 05/2013-11/2013 Gehalt 03/2014 - ET August 2014 Lg Eme
Hi, relevant für das EG sind nur die Einkünfte in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes - alles, was danach kommt, bleibt außen vor. Es spielt dabei keine Rolle, ob das EG über 12 oder 24 Monate ausgezahlt wird, da sich der Bezugszeitraum im formalen Sinne nicht ändert, nur die Auszahlungsmodalität. Gruß, Speedy
Danke für Deine Antwort Speedy, aber so war die Frage nicht gemeint. Für Kind1geb. 2012 habe ich bereits Elterngeld sowie LEG bezogen s.o.!! Kind2 wird im August 2014 geboren. Wie berechnet sich nun Elterngeld? Aus den letzten 12Monaten ist klar. Das Elterngeld zählt nicht, da durch Splitting das zweite Jahr = Nullrunde. Aber was ist mit Landeserziehungsgeld? Zählt das auch oder nur mein Gehalt ab März 2014? Lg
Für das EG zählt nur Einkommen aus selbständiger od. unselbständiger Tätigkeit, Hauptsache sozialvers.pflichtig. Alle anderen Einnahmen (LEG, ALG...) sind kein Einkommen und zählen daher nicht mit. Gruß, Speedy
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