Mitglied inaktiv
meine Nachbarin war grad da sie meinte, sie hätte was davon gehört, wenn man seine LV köndigt, bekommt man das eingezahlte zurück. Dafür gäbe es ein BGH-Urteil. Weiß jemand was davon? Komme auf die Schnelle nicht dazu, zu googlen und ewig zu suchen. Evtl auch Musterbriefe? LG Yvonne und DANKE
Bei einer Kapital-LV gibt es einen Rückkaufswert, den man bekommt, wenn man die LV kündigt. Dieser ist allerdings längst nicht so hoch, wie die eingezahlten Beiträge. Bei einer Risiko-LV gibt es nichts zurück. Was für einen Sinn würde es denn machen, dass die Versicherung die Beiträge zurückzahlt? Dann könnte sich ja jeder kostenfrei lebensversichern. MfG
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-versicherter/lebensversicherung-rueckzahlung-bei-vorzeitiger-kuendigung-moeglich.html Dort steht ja was von kompletter Beitragsrückzahlung! Dafür müsste es ja auch Musterbriefe geben
MfG
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