Mitglied inaktiv
hallo, habe mal eine Frage, meine tochter ist krank und der arzt hat mir für 4 tage eine bescheinigung geschrieben das ich zu hause bleiben darf. ich habe nun bei der chefsekretärin angerufen, sie sagte mir, wenn die kleine nochmal krank sei, muß ich wohl urlaub einreichen, da ich meine 4 tage die mir zustehen nun schon verbraucht habe, und es sei ja erst januar. sie fragte ob ich niemand habe die auf die kleine aufpsst. erstens ist es so meine tochter ist krank und dann bleibe ich natürlich zu hause, außerdem habe ich keinen opa und keine oma in der nähe die mal aufpassen können. nun meine frage wenn die kleine nochmal krank wird, steht mir dann nicht noch krankheitstage zu die die krankenkasse bezahlt. vier tage sind ja nichts. oder ist es wirklich so das wenn man die vier tage verbraucht hat urlaub einreichen muß. ich bin im öffentlichen dienst und sie sagt ich habe vier tage lohnfortzahlung. liebe grüße mammi2002
Also normalerweise gibt es im öffentlichen Dienst 10 Tage pro Kind, als alleinerziehende 20 Tage. Als Beamtin hättest du allerdings nur Anspruch auf 4 Tage. LG sandra
das stimmt, als Beamtin hat man nur 4 Tage. Auf Antrag und unter gewissen Umständen kann der Dienstherr bis zu 10 Tage genehmigen als Sonderurlaub. Ich mußte damals alles belegen, warum mein Mann seine Tage nicht genommen hat, außerdem habe ich erläutert, wofür ich meinen gesamten Erholungsurlaub genommen habe, immer wenn meine Kleine krank war, so dass ich noch keinen ERHOLUNGS-Urlaub hatte. Bei uns war es aber schon Mitte des Jahres, wo ich die 8 Tage gebraucht hatte, 4 Tage mehr als Sonderurlaub. Mit schriftlicher Belehrung usw. LG
Hallo, kann der Papa nicht zu Hause bleiben? Ist immer eine blöde Situation, zum Glück konnten wir ds bisher immer Regeln. Arbeitest du voll? Evtl kannst du ja sonst auch den Dienst tauschen?
da hast Du KEINE 10 tage ! dagmar
hallo, also ich bin keine beamtin, ich hatte lohngruppe BAT 7und wurde jetzt ab dezember eingruppiert in BAT 6b. ich bin aber angestellte. liebe grüße mammi2002
Hallo, dann müßtest Du zehn Tage haben, als Alleinerziehende zwanzig. Ich arbeite bei einem Träger, der dem öffentlichen Dienst angeglichen ist, da ist es auch so. LG, wickiefan
hallo, also da ich angestellte im öffentlichen dienst aber die chefsekretärin sagte mir 4 tage stehen mir zu, wo kann ich das nachschauen und bei ihr dann schriftlich belegen, daß es anders ist als sie sagt. oder hat das was mit der verdienstgruppe also meinem wechsel von BAT VII nach BAT 6b zu tun. letztes jahr hatte ich keine krankheitstage gebraucht und wieviel ich vor zwei jahren hatte, weiß ich net mehr. danke und liebe gräße Mammi2002
Die 10 Tage bekommst Du nur für eine volle Stelle! Ich bekomme gar keine Krankheitstage frei, da meine Kinder privat versichert sind. Bescheuert, ist aber so, leider! LG Anne
soviel ich weis, ist das egal, ob man halbtags oder ganztags arbeitet, man bekommt auf jedenfall die 10 tage.
macht das einen unterschied, stehen mir die 10 tage nicht zu?
der kann dir da genaueres sagen. viele grüße!
Hallo, wenn du 5 halbe Tage je Woche arbeitest, stehen dir auch die volle Anzahl zu. Wenn du z.B. 3 ganze Tage arbeitest,dann nur anteilig. Das ist genauso wie bei der Urlaubsberechnung. Da es bei Beamten auch unterschiedliche Regelungen bei den Krankheitstagen gibt, wird es dass bei den Angestellten auch geben. Da müßtest du in deine Verordnung schauen. Grüße Katja
Hallo! Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Bei uns haben alle Kolleginnen 10 Tage Anspruch, wenn ihr Kind krank ist. Ich nicht, da meine Kinder privat versichert sind. Dreh doch denSpieß um, und verlange von der Chewfsekretärin schriftlich, wo das steht mit den vier Tagen. LG Birgit
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