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Krankenkassenfrage - andersrum

Krankenkassenfrage - andersrum

Ellert

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huhu meine Große beginnt zum 01.10. ein duales Studium und will bereits diesen Monat in der Firma arbeiten und das mehr als 400.- im Monat. Durch den verdienst fällt sie dann aus der privaten Kasse bei mir raus und muss in die gesetzliche war aber nun am Donnerstag wie immer beim Arzt. Wann beginnt denn die gesetzliche Kasse ab 01.08. wenn die den Monat mehr verdient auch wenn sie erst am 02.09. den Lohnbekommt ? Dann hat sie ein echtes Problem, denn das war teuer und der rechnet privat ab... dagmar


mirage

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ist sie denn in der Firma angemeldet ab dem 01.08.?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von mirage

aber da kann sie halt bei uns versichert bleiben


Engel2409

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Antwort auf Beitrag von Ellert

würde sagen die versicherung beginnt ab am dem Tag an dem der vertrag läuft alles was davor ist selber zahlen . Fragt doch bei der krankenkasse nach wie es sich verhält?? LG


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Engel2409

Bisher hat sie ja da den 400.- Job soll aber den Monat schon halbtags aufstocken sich einzuarbeiten das weiss sie erst einige Tage wir suchen gerade erst ne Kasse. Meine behauptet wenn sie nun das Geld am 02.09. erst bekommt wäre sie ab 01.09. gesetzlich versichert ich sage sie bekommt den Lohn rückwirkens so dass sie versicherungspflicht auch ab 01.08. quasi wäre. Wenn sie für August über 400.- liegt fällt sie bei mir aus der Beihilfe und somit privaten KV raus was an sich ja egal wäre wenn sie nicht am Donnerstag zum Arzt wäre mit da literweise Blut abgegeben hat und die Ärztin schon meinte, ob das die Kasse überhaupt zahlt ? Gesagt hat sie in der Praxis nichts weil sie ja meint, das gilt erst am September In der Regel bekommt man ja immer den Lohn rückwirkend wie ist das denn bei Euch ? dagmar


shinead

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie ist ab dem vollen Monat bei der GKV versichert, in dem sie mehr als 400 Euro verdient. Wann sie das Gehalt bekommt, ist dabei irrelevant, denn der Krankenkassenbeitrag ist spätestens am drittletzten des Monats auf dem Konto der Krankenkasse.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von shinead

aber zahlt dann die Gesetzliche die Privatarztrechnung ? Meine hat ja kein Kassenkärtchen denn bisher ist sie nie über 400.- gewesen dagmar


shinead

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die GKV kann immer nur gemäß Leistungskatalog zahlen. Alles andere sind Einzelfallentscheidungen. Hat sie schon eine Krankenkasse? Ist sie schon angemeldet? Wenn nicht, Krankenkassen durch telefonieren und die nehmen, die die einmalige Übernahme der Rechnung als Einzelfallentscheidung garantiert.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich habs auch gesagt, sie soll Montag anrufen und den einladen und so doof es sich anhört ich setze mich danaben und muss verhandeln. Infusionen , Blutabnehmen, alles mit 2,3-fachem Satz ich zahle das sicher nicht da ist die Arztrechnung teurer als der Mehrverdienst den sie dann hat Kindergeld ist ja dann auch weg, oder ? dagmar


shinead

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Da muss keiner vorbei kommen. Hängt euch ans Telefon und klappert die GKVs ab. Prinzipiell hätte sie sich schon vorher um eine Versicherung bemühen müssen. Ein teurer Fehler. Sie könnte natürlich auch mit dem Arbeitgeber sprechen, und die Stunden erst im nächsten Monat abrechnen lassen. *hust* *unschulddigguck* Dann wär' sie diesen Monat in der PKV und dann ab nächstem in der GKV.


mirage

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Antwort auf Beitrag von shinead

Nimm die Techniker Krankenkasse. Ausserdem ist es die Pflicht des Arbeitgebers Deine Tochter anzumelden. Wenn sie ab 01.08. mehr als 400 Euro verdient, dann bleibt ihr nur die Gesetzliche. Kindergeld bekommst Du trotzdem weiterhin, solange sie in einer Ausbildung ist und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.


Limba

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Antwort auf Beitrag von Ellert

das zahlen die nicht, da kommt einfach der Stempel drauf: keine Kassenleistung! Ich bin da selber noch am ausprobieren, bin aus der PKV raus in die TK rein, sehr gute Zusatzversicherungen bei der früheren PKV, sehr günstig durch bereits vorhandene Altersrückstellungen, dazu Beihilfeanspruch über meinen Mann, da eigenes Einkommen unter 17000 Euro jährlich. Das meiste was ich bis jetzt habe machen lassen beim Arzt/Zahnarzt als quasi Privatpatient durch Kostenerstattungsverfahrn kam mit dem Stempel 'keine Kassenleistung' zurück. Da gibts überhaupt keinen Verhandlungsspielraum. Du hast doch da schon länger drüber geschrieben, daß deine Tochter aus der PKV raus soll, da müßte man sich schon gut informieren bevor man in so einer Grenzsituation teure Arztleistungen beansprucht! Limba


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Limba

zum 01.10. ist es lange hin und dass der neue Chef das nun anders will ist erst einige Tage raus daraufhin haben wir ja alle Unterlagen schon angefordert blind in eine Kasse rein geh ich nicht. Wenn die TKK aber so stur ist wird es die definitiv dann nicht werden der Barmer-Vertreter ist mir nicht fremd schauen wir was der dazu sagt Ggf muss meine dann rückwirkend zum Arzt und die Kassenkarte einlesen lassen und nur die Differenz zahlen solange wir privat sind lässt der sich ggf drauf ein denn an mir verdient er sicher gut mit meinen Zipperlein dagmar


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Limba

Beihilfeansprüche muss ich Montag auch mal prüfen ob die parallel weiterlaufen solange sie unter 25 ist die BHV hab ich leider im Büro stehen und mein Studium ist lange her da hat sich alles geändert... dagmar


shinead

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Antwort auf Beitrag von mirage

Klar hat der AG die Pflicht sie anzumelden, allerdings muss sie einen Vertrag mit der GKV schließen, damit der AG weiß, wo. Die Anmeldung des AG wird wahrscheinlich in den nächsten Tagen erfolgen. Zumindest ist das bei uns der Zeitraum, in dem solche Dinge gemacht werden.


Limba

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Antwort auf Beitrag von Ellert

das geht alles schön der Reihe nach, ist mega kompliziert, habs jetzt 1x durchprobiert, 1. GKV 2. PKV 3. Beihilfe - aber man verliert die Vorzüge der PKV nicht. Limba


Ellert

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Antwort auf Beitrag von shinead

huhu ich denke auch dass der sie dann auch anmeldet wenn das klar ist wie sie zu den Schichten eingeteilt ist. Den Monat hat sie bisher erst ein Wochenende gearbeitet Dann weiss ich wenigstens was ich Montag mache an meinen freien Tag nach einer Zusatzversicherung muss ich auch schauen wenn die Debeka da nicht die Rückstellungen mitnehmen will dagmar


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die Privatrechnung kann sie dann einreichen und es wird zumindest der einfache Satz erstattet / übernommen. Auf dem Differenzbetrag wird sie aber vermutlich sitzen bleiben. LG


speedy

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hi, der Übertritt in die gesetzl. KV erfolgt tagesgenau mit der Anmeldung durch den AG. Dies müsste ihr auch durch einen Ausdruck "Meldung zur Sozialversicherung" bestätigt werden. Die Firmen können das allerdings auch bis zum Ende des Kalendermonate rückwirkend machen, von daher unbedingt nachfragen, ab wann das sozvers.pflichtige Beschäftigungsverhältnis beginnt! Gruß, Speedy


Ellert

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Antwort auf Beitrag von speedy

geschlossen werden wenn der Arbeitgeber mitmacht, sonst haben wir ein Problem Donnerstag habe ich den eingeladen mir da mal Details zu erklären sonst schicke ich Töchterchen in die Arztpraxis und die sollen wie auch immer mit der Karte abrechnen oder Töchterchen zahlt selbst dagmar