Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Krankenkasse Zuzahlung

Krankenkasse Zuzahlung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, weiß jemand von Euch, ob ich verpflichtet bin eine von der Krankenkasse nach über 1 Jahr geforderte Zuzahlung zu leisten? Ich hatte eine große Operation an einem Organ und bekam für über 3 Wochen eine Haushaltshilfe vom Arzt verschrieben. Da der Vorgang bei der Krankenkasse so viel Zeit in Anspruch nahm, konnte die Dame von der Caritas erst 8 Tage vor Ablauf, der vom Arzt verschriebenen Zeit kommen. Eigentlich hätte ich Anspruch gehabt, dass mind. 20 Tage jemand kommt. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen, dass ich pro Tag 10 € zuzahlen soll. Mir wurde aber gesagt, dass man während des Erziehungsurlaubs davon befreit ist. Wer weiß genaueres? Danke! LG


falous

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich denke es ist richtig! Denn meisst zahlt man 5-10 euro als eigenanteil dazu.die haushaltshilfe hast du ja bekommen weil du ein kind vorweisen kannst.sonst hätten sie die dir sicher nicht gestellt,also hat es nichts mit der elternzeit in dem sinne zu tun.aber die kk ist sicher eine bessere auskunftsquelle


leaelk

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von falous

Hallo, ja es ist richtig, dass die Zuzahlung jetzt noch zu zahlen ist, falls du sie nicht schon geleistet hast und die Verjährung von solchen Rechnungen beträgt auch mehr als ein Jahr. Auf dem Bewilligungsbescheid stand damals sicher, dass du 10% Eigenanteil pro Tag leisten mußt -- maximal 10 Euro pro Tag, mindestens 5 Euro. Von diesem Eigenanteil kann man nur befreit werden, wenn man allgemein von der Zuzahlung befreit ist. Das warst du aber vermutlich nicht, oder? LG K erstin


J+L

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von leaelk

mein mann haushaltshilfe macht und ich bin im krankenhaus?


Sabine mit Amelie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von J+L

Hallo, ja, auch wenn dein Mann Haushaltshilfe macht, musst du die € 10,-- bezahlen, weil er ja in dem Moment von der Krankenkasse als Haushaltshilfe bezahlt wird. Ich war letztes Jahr 6 Wochen in Kur und wir hatten uns auch überlegt, ob mein Mann bei unserer Kleinen, damals 5 Jahre, bleibt. Wir hatten uns dagegen entschieden, weil mein Mann so viel verdient, dass wir unter dem Strich drauf gelegt hätten. Sie hatten uns damals erklärt, dass sie bei meinem Mann dann eben die € 10,-- am Tag gleich mit der Auszahlung abgezogen hätten. Wir mussten damals übrigens € 20,-- pro Tag bezahlen einmal für die Haushaltshilfe und einmal für mich in der Kur. Ich denke auch, dass du die Zuzahlung noch bezahlen musst. Die KK brauchen eben ziemlich lang, bis sie Rechnung erstellen. Du kannst aber her gehen und die Zuzahlung bei der Lohnsteuer geltend machen. Liebe Grüße Sabine


sechsfachmama

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

von der Zuzahlung dafür grundsätzlich bist du nicht befreit - aber: ab einem gewissen geleisteten betrag kann man ja die zuzahlungsbefreiung beantragen. das ist verdienstabhängig. bei mir beträgt der zuzahlungsbetrag bei der kk ca. 80 euro, wenn ich diese zugezahlt habe, stele ich den antrag auf befreiung. und wenn ab der zeit ne hh verschrieben würde, dann brauche ich nix mehr zuzahlen. genauso andersrum - kommt anfang des jahres ne hh und ich zahl der z. b. 150 euro, dann kann ich ab dem zeitpunkt den befreiungsantrag stellen, bekomme ca. 70 euro von der kasse wieder (da zuviel gezahlt) und brauch auch für den rest des jahres keine praxisgebühr, rezeptzuzahlungen ... mehr leisten


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Vielen Dank für Eure Antworten. Ob ich von der Zuzahlung befreit war? Keine Ahnung. Praxisgebühr etc. habe ich jedenfalls beim Arzt bezahlt. In der Apotheke hab ich glaube ich nichts bezahlt. Weiß ich aber nicht mehr genau, da ich die notwendige Medizin vom Krankenhaus bekommen habe. Liebe Grüße