Sabine,benleo
So, diesmal werde ich über die 6 Wochen Lohnfortzahlung bei meiner Krankmeldung hinauskommen. Die wegen Rezidivs erfolgte Femoralhernien Op ist ja heute gerade 2 Wochen her und die Schulter wird am Mittwoch operiert, damit falle in 6-8 Wochen aus. Ab der 7. Woche wird dann ja Krankengeld ausgezahlt mit Auszahlschein. Wie hoch sind denn dann die Bezüge? 70% aus den letzten 3 Monaten gemittelt (bei uns ist ja wegen der Dienste das Gehalt von Monat zu Monat unterschiedlich). Ich hatte so etwas noch nie. LG Sabine
wir hatten ne Kollegin 5 Wochen Fuss und dann nochmals einige Wochen Zuckerprobleme, das waren neue Anlässe und zählten wohl separat, sicher bin ich aber nicht ob sie dazwischen einen Tag arbeiten war. dagmar
Theroretisch hätte ich morgen auch einen Tag arbeiten gehen können, dann sind die Wochen unterbrochen ABER 1. muß ich morgen um 10:30 Uhr zum Narkosegespräch, könnte demnach eh nicht arbeiten und 2. hätte ich morgen aufgrund des Bauches sowieso noch nicht arbeiten können. Ich hab ja keinen Schreibtischjob und powere durch von morgens 7 bis abends 19 Uhr. Nunja, ich möchte nicht jammern, für krank sein Geld zu bekommen ist ja schon wirklich eine super Einrichtung, dennoch hätte ich lieber keine OP gehabt plus jedes Mal die extra Risiken bzgl. der Narkoseunverträglichkeit. LG Sabine
Grundsätzlich zählt jede Krankheit für die Lohnfortzahlung für sich. Aber wenn die Krankheiten in Zusammenhang stehen, dann nicht. LG Sabine
Das ist mir auch klar. Mir ging es mehr um das Prozedere und die höhe des Krankengeldes. LG Sabine
Hi, melde dich einen Tag gesund und opfere einen Urlaubstag dafür - dann hast du garantiert keine Probleme bei der Lohnfortzahlung, denn dann hast du 2 getrennte Anlässe. Krankengeld gibt es sonst in der Höhe v. ca. 70% der durchschnittlichen Bezüge der letzten 3 Monate jedoch ohne Zuschläge etc. gerechnet. Gruß, Speedy
ich weiß, das wäre die beste Alternative aber irgendwie unfair wäre es schon Siehe Antwort auf ellert 1 weiter oben. LG Sabine
Wenn das zwei verschiedene Sachen sind (keine Ahnung), dann bekommst Du kein Krankengeld. Die KK schreibt dann normalerweise den AG an, dass die Krankentage neu zählen, da ein anderer Grund vorliegt. Damit gibt es das Geld weiter vom AG, ganz egal ob Du einen Tag arbeiten gehst, oder nicht. Ich hatte 5 Wochen wegen einem gebrochen Fuß und danach 4 Wochen wegen Asthma. AG und KK haben miteinander kommuniziert und die Zahlungen gingen reibungslos vom AG weiter.
Na dann rufe ich mal am besten bei der KK an, oder? Die Personalabteilung bei uns sieht das nämlich anders, da zählt nur die Gesamtkrankschreibung. LG Sabine
Meine Personalabteilung hat das damals auch anders gesehen. Das hat aber dann wohl die Krankenkasse geklärt.
also es ist tatsächlich so, dass eine neue Erkrankung auch wieder die neuen 6 Wochen auslöst. In meinem fall wäre es demnach sinnvoll, mich aufgrund des Bauches nur noch so lange krank schreiben zu lassen wie nötig und dann die Schulter als neue Erkrankung zu nehmen. Mein Arbeitgeber läßt eh gerade prüfen ob das Rezidiv mit Weihnachten (da wurden die Schenkelhernien ja zuerst operiert) in Verbindung steht. Und das ist es ja definitiv! Also bin ich sozusagen schon bei insgesamt 8 Wochen Krankschreibung, 6 Wochen nach der 1. Op und jetzt 3 Wochen um die 2. OP herum, somit rechnerisch 2 Wochen im Krankengeldbezug. Die Schulter gilt dann wieder als erneute Erkrankung da beginnen die 6 Wochen neu. Nunja, etwas kompliziert. LG Sabine
Das problem hatte ich gerade auch...war auch 10 Wochen krank ( unter andrem auch eine Schulter OP. ) ein bis 2 besuche bei der krankenkasse und die haben alles geregelt, auch mit dem Arbeitgeber. hat alles super schnell geklappt
Hallo, so weit ich weiß, ist es so, wenn man wegen der gleichen Sache krank geschrieben wird, werden die Krankheitstage zusammengerechnet und wenn du dann innerhalb eines halben Jahres über die 6 Wochen kommst, gibt es Krankengled. Das ganze bedeutet, wenn du z.B. an der Schulter operiert wirst und deshalb im Januar und Februar 4 Wochen zu Hause bist, im April dann wieder 4 Wochen zu Hause bist, weil deine Schulter dir wieder Probleme macht, aus welchen Gründen auch immer, dann würdest du von den 8 Wochen 2 Wochen Krankengeld bekommen. Als ich schwanger war, musste ich am Anfang liegen. Das ging über die 6 Wochen raus. Ich bekam dann von der Krankenkasse so Bescheinigungen, die mein Arzt ausfüllen musste. Die musste zurück schicken und dann lief die Geschichte mit dem Krankengeld. War völlig problemlos. Liebe Grüße und gute Besserung Sabine
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