Hallo, ich habe eine Frage ich war in der Schwangerschaft ca.38 Tage schwangerschaftsbedingt krank bevor mir ein BV ausgestellt wurde. Mittlerweile bin ich im Mutterschutz, liege aber im Krankenhaus. Kann es jetzt passieren, dass ich doch noch ins Krankentagegeld rutsche oder werden die Tage nicht mehr mitgezählt, da ich mich im Mutterschutz befindet. Ich bin noch nicht zur Entbindung im KH. Wenn ja, wird dies beim Elterngeld mit gerechnet oder wird dies ausgeklammert. Ich glaube man muss sowieso die Gehaltsscheine der 12 Monate vor Mutterschutz einreichen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.
Antwort auf Beitrag von Krümel1115
Ich denke nicht - du musst dich ja auch während des Mutterschutzes nicht krankschreiben lassen bzw. ein BV ausstellen lassen.
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