RikiE
Hallo, kann mir jemand helfen? Ich hab im Jahr 2011 bis August auf 400 € Basis gearbeitet und ab September in Teilzeit. Mein Kind ist im September '11 in die Kita gekommen und als ich im Juli 2011 unser Einkommen zur Berechnung des Beitrages offen legen mußte, sagte man mir, dass der 400 € Job mit zählt. So, jetzt kam ein Schreiben von der Stadt in dem Stand, dass ich die Steuererklärung von 2011 einreichen möchte, damit der Beitrag für das jetzige neue Kitajahr berechnet werden kann. Meine Frage lautet: den 400 € Job muß man doch bei der Steuererklärung gar nicht angeben. Somit hätte ich doch für das Jahr 2011 viel weniger verdient, als ich damals angegeben habe oder nicht???
Meines wissens muss man den 400€ Job mit angeben, bei der Steuererklärung genau wie bei der Beitrag berechnung. Bei uns war es jedenfalls so.
400 Euro Jobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungs-frei. Daher müssen sie bei der Steuererklärung nicht mit angegeben werden. Die Gemeinden können ganz alleine bestimmen, wie die Regeln zur Berechnung des Kindergartenbeitrags sind. Es kann also sein, dass 400 Euro Jobs zählen, es kann sein, dass nicht. Das musst Du mit der Gemeinde bzw. dem Träger klären.
Wir mussten immer alle Einkünfte angeben: Elterngeld vom Geschwisterkind, Kindergeldeinkünfte, Eigenheimzulage mit Baukindergeld (gibts jetzt ja nicht mehr), Lohnersatzleistungen, 400 Euro Jobs, evtl. Miete und Pachterträge, Grünlandprämie bei Bauern...einfach alles was man an evtl. Einkünften hat, muss dort angegeben werden.
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