Mitglied inaktiv
Hallo, ich glaube, ich hab da was verpennt. Der Vater meines Kindes zahlt seit jeher den Mindestunterhalt von 199 €. Irgendwie habe ich erst jetzt mitbekommen, dass dieser Betrag erhöht wurde. Kann mir mal jemand helfen und sagen, wann das genau der Fall war? Und kann ich den Differenzbetrag von ihm noch nachfordern? Ich wundere mich auch ein wenig, dass die Hartz IV-Behörde mich nicht darauf hinwies (bekomme ALG I mit ALG II-Aufstockung). Hat die Behörde die ganze Zeit die dem Kind zustehende Unterhaltsdifferenz ausgeglichen? Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt. LG
199 Euro? Das ist aber arg wenig. Soviel hab ich 2003 für meine Tochter als Mindestsatz bekommen. Seitdem wurde es jedes Jahr mehr. Google mal nach der Düsseldorfer Tabelle. Die ändert sich eigentlich jedes Jahr (kannst auch die alten Tabellen im Netz finden) und dann hängt es noch vom Alter des Kindes ab. LG, cassie
januar 2010 auf 225 Euro
Aaaahhhh, ich habs befürchtet. Das Geld hätte ich gut gebrauchen können. Wisst ihr denn auch, ob die Hartz-Behörde das automatisch auffüllt? Anhand der Berechnungen kann ich das nicht erkennen. Da sehe ich nicht so recht durch. Wenn ich jetzt monatlich 26 € mehr bekomme, dann zieht die hartz-Behörde diese 26 € doch sicher vom Bedarf meiner Tochter ab, oder??? LG
Nee, die würden Dir was husten, wenn die das aufstocken müssten. Du musst einen Antrag beim Jugendamt wegen Neuberechnung des Unterhaltes stellen. Der Kindsvater muss sein Einkommen nochmal offen legen und dann werden die neuen Sätze gleich automatisch berechnet. Der Unterhalt wird bei angerechnet, also bekommst Du weniger HartzIV aber mehr Unterhalt. Es wird halt umgeschichtet.
Hallo der Hartz verein rechnet das alles gegen das Kindergeld und den Unterhalt und was dann deine Tochter zuviel hat rechnen sie dir dann dagegen wie ich das mal bezogen habe vor ein paar Jahren haben meine Kidis gar nichts bekommen vom Amt weil das Kindergeld und Unterhalt ihren bedarf gedeckt haben
Hallo,
beantrage doch beim Jugendamt eine Beistandschaft.
Der Beistand kontrolliert regelmäßig (alle 2 Jahre, es sei denn eine außergewöhnliche Änderung liegt vor) den Unterhaltsanspruch des Kindes. Du musst dich mit dem Kindesvater nicht streiten, geht alles automatisch.
Gruß,
Goldbärchen ![]()
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