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Kinderzuschlag - Welches Einkommen wird angerechnet?

Kinderzuschlag - Welches Einkommen wird angerechnet?

luvi

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Hallo zusammen, Ich habe gelesen, dass sich einige von Euch auch mit dem Kinderzuschlag auskennen. Vielleicht könnt Ihr ja auch mir weiterhelfen. Unsere Einkommensverhältnisse werden sich in nächster Zukunft mehrmals ändern, weil mein Elterngeld wegfällt und mein Lebensgefährte momentan noch einen Teilzeitjob hat. Hat jemand Ahnung, ob wir Anspruch auf Kinderzuschlag haben? Lohnt es sich überhaupt einen Antrag zu stellen, denn unser Einkommen ist nicht sehr hoch (Mein Lebensgefährte verdient nur ca. 910 Euro brutto). Ich habe gelesen, dass Elternpaare mindestens 900 Euro an Einkommen monatlich haben müssen. Sind das 900 Euro brutto oder netto? Ist das vor oder nach Abzug dieses Pauschalbetrags? (ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass immer ca. 80 Euro vom Einkommen abgezogen werden) Ich werde auch Betreuungsgeld beantragen. Diese 100 Euro werden auch als Einkommen angerechnet, oder? Wird das Landeserziehungsgeld (Bayern) auch auf das Einkommen angerechnet? Ist das geforderte Einkommen unabhängig von der Anzahl der Kinder? Tausend Dank schon im Voraus. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende Luvi


Mama 0305

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Antwort auf Beitrag von luvi

Also ich vermute fast, das ihr zu wenig Einkommen für den Kinderzuschlag habt. Ich würde ihn mal beantragen. Wenn er abgelehnt wird, müsstet ihr ergänzendes Hartz IV beantragen.


Ich-bins-nur

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Antwort auf Beitrag von luvi

Ich denke auch, dass das zu wenig ist. wir sind zu zweit, und ich habe mehr Einkommen, bin aber gerade eben so drin im Kinderzuschlag mit Wohngeld und Einkommen. Wenn Einkommen, Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen weniger ist, als das, was ihr an ALG 2 bekommen würdet, wird es wohl eher nichts mit dem Zuschlag. Wenn ihr zu dritt seid, hättet ihr ja schon (ich weiß nicht, wie alt euer Kind ist) über 900 ,- an Regelsätzen, da ist noch nicht die Miete mit drin.