Mitglied inaktiv
Hallo, es gibt ja diesen Kinderzuschlag, den man bei Geringverdiener bekommen kann bis zu 140 Euro je Kind. Nun arbeitet mein Mann im öffentlichem Dienst (34 Std./Woche) und dort wurde von der Familienkasse gesagt, diesen Zuschlag gibt es nur noch mehr für Kinder die bis zum 31.12.2005 geboren wurden als Besitzstandswahrung. Für Kinder die ab 01.01.06 geboren wurden nicht mehr, weil der neue TVÖD diesen Kinderzuschlag gestrichen hat. Laut Auskunft von einem Bekannten der bei der Arge arbeitet hätten wir jedoch Anspruch pro Kind von 70,00 Euro.Bei der Arge kann man diesen Zuschlag nicht beantragen, da er ija m öffentlichem Dienst ist. Das kann doch so nicht sein oder. Das wäre ja eine totale Ungerichtigkeit. Hat jemand Info's??
den man ursprünglich als Ausgleich bekam teurer Wohnort - hoher OZ billiger Ort - geringerer OZ verheiratet ( mehr Kosten, Frau hat ja auch Hunger... ) mehr OZ Kinder - noch mehr Unkosten, also mehr OZ Darum bekamen Verheiratete, die beide im ÖD waren auch nur einen halben Familienzuschlag das System war dem sozialen Aspekt der Gerechtigkeit entwachsen aber immer mehr aufgeweicht Du musst de TVÖD ggf mal genau durchlesen was diese hergibt - kann er den nicht auf Vollzeit 39 Stunden aufstocken und somit mehr einkommen erzielen ? LG dagmar
...ich denke auch du meinst den ortszuschlag
wegen kinderzuschlag frag mal lucylu (schreib am besten ne pn), sie kennt sich gut aus ![]()
danke ich werde sie fragen, aber schaut mal hier In früheren Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes gab es auch Kinderzuschläge, Zuschläge für Verheiratete und einen Erhöhungsbetrag im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld. Im TVöD sind diese Sonderregelungen nicht mehr vorhanden. Es erfolgt lediglich noch eine verringerte Jahressonderzahlung in Form von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Dies gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, die nach dem 01. Oktober 2005 ihren Dienst angetreten haben. Für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die schon vor dem Beschluss des neuen TVöD beschäftigt waren, gelten sogenannte Überleitungsregelungen. Diese Angestellten erhalten ein Vergleichsentgelt, welches aus mehreren Faktoren zusammen gerechnet wird. Grundlage hierfür ist vor allen Dingen auch die zuletzt gezahlte Grundvergütung im September 2005. Angestellte mit Kindern erhalten auch weiterhin den Kinderzuschlag für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2005 geboren wurden und zwar so lange, wie auch der Anspruch auf Kindergeld besteht. Aufgrund dieser Sonderregelung gibt es für Arbeitnehmer, die schon länger im öffentlichen Dienst tätig sind, keine Verluste beim Einkommen zu verzeichnen.
Hallo, ich glaube das Problem ist, dass es für zwei verschiedene Sachen einen Begriff gibt. Einmal den Kinderzuschlag im Ortszuschlag und einmal den Kinderzuschlag für Geringverdiener. Der Kinderzuschlag im Ortszuschlag ist mit TVÖD weggefallen. Den Kinderzuschlag für Geringverdiener gibt es noch. Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dies gilt auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Hier müßtest du alles finden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html Grüße Katja
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