sechsfachmama
steht im Bescheid: Nach den eingereichten Unterlagen beträgt Ihr (durchschnittliches) Bruttoeinkommen xxxxx Euro. Die für Sie geltende Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 900 Euro wird damit erreicht. Spricht die Bearbeiterin bei dem Bruttoeinkommen vom MONATSeinkommen? (was für mich logisch wäre an dieser Stelle, weil im nächsten Moment ja von den 900 Euro monatlich die Rede ist) - als Einkommen hat die Bearbeiterin aber eine Summe eingegeben, die höher liegt als unser Jahreseinkommen ...
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. das heißt wenn man darunter liegt, kann man keinen Kinderzuschlag beantragen sondern ergänzendes Harz4
die schreibt im ersten satz ... beträgt ihr durchschnittliches bruttoeinkommen xxx euro. spricht sie hier vom MONATS- oder vom JAHRES-einkommen? ich nehme an vom monatseinkommen, denn gleich darunter ist ja der bezug zu den 900 euro monatlich.
Die errechnen den Monatsdurchschnittswert,heisst:: Nach umrechnen der Verdiensbescheinigungen ( die vorhandeten werden Addiert) bzw wenn es auch noch Weihnachtsgeld gibt und dann geteilt durch 13 ,dadurch ergibt sich der Monatsdurchschnitt.Wenn ihr dadurch über die 900 kommt,heisst es,Pech gehabt Sie sind über den Satz Bei uns waren es noch keine 5 Euro drüber und es gab nix mehr. VG
Es ist also falsch was liparo schreibt. Richtig ist, wie liparo schreibt, dass sie die Verdienste zusammen rechnen und dann einen Durchschnittswert ermitteln. Liegt dieser mind. Bei 900 Euro, gibt es denn Zuschlag. Habt ihr im Durchschnitt weniger, gibt es keinen.
Das mit der MINDESTEINKOMMENSGRENZE stimmt, es stimmt aber nicht das man bei mind.900€ den Zuschlag bekommt.......dann würden bestimmt 90%aller Deutschen den Zuschlag bekommen;-) Nochmal zu der Grundfrage(die glaub ich noch niemand so richtig beanwortet hat): Ja, es müsste ein Durchschnittsmonatswert vom Einkommen angegeben sein. Habt ihr denn eine Ablehnung bekommen? Ruf am Montag mal dort an (ist sicher nur ein Versehen), oder geh in den Einspruch! LG Lucy
Klar gibt es dann nach oben hin eine Grenze, aber die kann man pauschal nicht festlegen.
ich will der dame ja keine boshaftigkeit unterstellen - ein schelm wer böses dabei denkt ... sie antwortet seit ca. 1/2 auf keinerlei anschreiben von mir was meinen formlosen antrag für ab november angeht - reagiert in keinster weise, obwohl ich mehrfach genau detailliert aufgeschrieben habe, dass ich einen formlosen antrag gestellt habe, den auf unserem amt reingeschmissen hab usw. - nachdem sie nun mehrfach nicht reagierte, habe ich am do oder fr nochmal sämtliche schreiben von mir an sie geschickt UND an den vorgesetzten - weil so gehts ja wohl nicht weiter. schickt mir beim vorletzten anschreiben ihre "persönliche durchwahl" - und wo lande ich? na klar, im allg. netz, wo eh keiner einem helfen kann. sagte mir die dame dort am tel., es liege bei ihr eine ablehung vor (für welchen zeitraum wusste sie nicht) wegen mangelnder mitwirkung. kann überhaupt nicht sein, denn ich reiche immer alles ein, was gefordert wird, ich kann mir gar nicht leisten, nicht mitzuwirken. jedenfalls interessanterweise habe ich am samstag eine ablehung für den zeitraum ab mai im kasten, weil unser angebliches durchschnittliches bruttoeinkommen - man höre und staune - über 28.000 Euro !!!! liegen würde. Und das zu berücksichtigende Einkommen nach allen Abzügen blabla bei über 11.000 Euro. Bezugnehmend aus dem nächsten Satz mit den 900 Euro (monatlich) gehe ich davon aus, dass sie auch hier bei unserem angeblichen Einkommen von monatlich spricht. (Kizu wird monatlich gezahlt, also werden auch monatliche Einkommen als Grundlage genommen). Diese Summe gibt es weder in diesem Jahr als Einkommen (gesamt) noch im vorigen Jahr als Einkommen (gesamt) noch sonst irgendwo. Sehr hübsch - natürlich gehe ich in den Widerspruch, was aber bedeutet, dass JETZT nicht ein Euro kommt. Denn Widersprüche dauern Monate, wenn nicht gar Jahre ... Und falls eine Ablehnung kommen sollte wegen zu wenig - dann darf ich ab dem Tag X dann einen H4-Antrag rückwirkend stellen, der auch wieder Wochen oder Monate dauert, bis der bearbeitet ist. Soll ich dieser Dame Unzulänglichkeit, Boshaftigkeit oder Schusseligkeit unterstellen? Frage mich, wozu sie immer meine Tel-Nr. haben will, wenn sie eh nicht anruft, wozu meine Mail, wenn sie eh nicht schreibt ... Von anderen Ämtern (Wohngeld z. B.) bekommt man zum Ende des Bezugszeitraumes jedesmal ein Schreiben: bitte achten Sie drauf, neuen Antrag zu stellen, Ihr Bewilligungszeitraum läuft aus usw. ... damit mans allg. nicht verpasst.
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