Ne1991le
Guten Abend ,
Ich habe eine Frage zum Kindergeld...
Ich habe einen Sohn für welchen ich Kindergeld erhalte aus einer vorangegangenen Beziehung.
Mein Mann hat 4 Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung, erhält für keines der Kinder Kindergeld, keines der Kinder lebt bei ihm bzw uns.
Wir erwarten 1 gemeinsames Kind, für mich also Kind 2, für ihn Kind 5.
Macht es einen Unterschied, wer das Kindergeld beantragt? Er meinte, dadurch dass er bereits 4 Kinder hat, wäre der Betrag bei ihm ja deutlich höher, ich finde dazu aber nichts im Internet und bin bislang davon ausgegangen, dass in der Berechnung nicht die Anzahl der Kinder zählt, sondern die Anzahl an Geldern die man erhält
Vielleicht weiß von euch jemand mehr?
LG
Es ist Euer 1. gemeinsames Kind und somit Kind 1 - egal, wer von Euch Beiden das Kindergeld für dieses Kind beantragt.
Vergiss meine vorherige Antwort! Die war Quatsch! Es gibt ja noch die Zählkinder-Regelung. Und damit macht es tatsächlich Sinn, wenn Dein Mann das Kindergeld beantragt.
Kindergeld hat sich doch gerade geändert. Alle Kinder bekommen die gleiche Summe. Alle 250€. Egal das wievielte Kind es ist. Oder habe ich was übersehen?
nein, hast du nicht, Kindergeld ist ab 01/2023 einheitlich für jedes Kind bei 250 Euro
Zählenden gibt es seit dem 1.1.23 nicht mehr. Es gibt jetzt für jedes Kind gleich viel.
Huhu
Ich danke euch, das mit dem einheitlichen Betrag ist an mir vorbeigegangen
Dann ist es ja tatsächlich egal, wer es beantragt :)
LG
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