Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag

tabalugalilli

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Kind 1 wurde im letzten Jahr 18. Kindergeld erhalten wir weiterhin, da sie noch zur Schule geht (Antrag wurde gestellt und bewilligt). Jetzt habe ich auf der Gehaltsabrechnung gesehen, dass seit Januar der Kinderfreibetrag nicht mehr eingetragen ist. Bis Dezember war alles unverändert. Hätte ich das beantragen müssen? Ich kann mich nicht erinnern, dass ich eine Info dazu bekommen habe. War das bei euch auch so?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tabalugalilli

ja, muss man beantragen und gilt dann 2 jahre. frist war/ist der 30.11. ich war dieses jahr auch zu spät....


tabalugalilli

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Und woher bekommt man die Info? Also habe ich da was übersehen? Oder "muss" man das einfach wissen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tabalugalilli

mir hat das die personalabteilung berichtet, leider zu spät.... irgendwo wird es schon stehen. verloren geht dir nichts, man kann es im lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. macht aber eh nicht viel aus.


Mandi

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Antwort auf Beitrag von tabalugalilli

Ach, und ich dachte schon, ich wäre die einzige ;) Wir haben es nur gemerkt, weil wir die Steuerklassen zum 1.1.19 gewechselt haben. Ich habe dann beim Finanzamt angerufen, die sagten mir dann, dass man den Antrag online findet. Habe ich dann ausgedruckt, losgeschickt - jetzt bin ich gespannt, ob das noch berücksichtigt wird oder ob wir uns bis nächstes Jahr zum Lohnsteuerausgelich gedulden müssen...


tabalugalilli

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Antwort auf Beitrag von Mandi

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Ellert

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Antwort auf Beitrag von tabalugalilli

Also Kindergeld oder Freibetrag und das Finanzamt setzt mit dem Ausgleich fest was günstiger für einen ist ? dagmar


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, so ist es.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

ist es mir auch herzlich egeal, wie viele Freibeträge hier aktuell auf der Abrechnung stehen. Mein Mann kriegt das Kindergeld. Der muss ständig irgendwelche nachweise erbringen. Trini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Trini

wir haben keine Freibeträge mehr stehen und im Rahmen Steuerausgleich wird das jedes Jahr geprüft was besser wäre. GG bekommt ds Kindergeldund wird ab 18 jedes Jahr angeschrieben udn er muss den Weiterbewilligungsgrund nachweisen dagmar