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Kinderbetreuung: Steuererklärung

Kinderbetreuung: Steuererklärung

juchuu

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Hallo, kennt sich eine von Euch mit Steuern aus???? mein Sohn wird durch meine Mutter an 2 Tagen die Woche betreut. Da meine Mutter 200km entfernt wohnt, reist sie dafür immer an und wir bezahlen ihr die Reisekosten sowie eine Betreuungspauschale. Wie können wir das in der steuererklärung angeben? Was ist dabei zu beachten? Welche Unterlagen müssen mitgereicht werden? Vielen Dank für Eure Tips!


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von juchuu

geht das etwa wirklich? ich dachte dies könnte man nur über eine Tagesmutter oder entsprechende Einrichtungen angeben? Wie man in Eurem Fall einen Nachweis erbringen will, ausser über Reisetickets o.ä. finde ich sehr Zweifelhaft. Beweisen kann man es ja eigentlich nicht Dann würde es ja "jeder" machen.


engelinchen

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber der Meinung, wenn ihr das steuerlich absetzen wollt, müsste deine Mutter das auch beim Finanzamt angeben, d.h. bei etwaigen weiteren Einkünften dann auch Steuern zahlen...


juchuu

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Antwort auf Beitrag von engelinchen

bin mir auch nicht 100% sicher, hatte auch etwas von Vertrag und Überweisung als "Beweis" gelesen, finde jetzt aber nichts Konkretes. Meine mama ist Rentnerin und soooo viel zahlen wir dann auch nicht ;-) Wo könnte man es denn - wenn überhaupt - angeben? Werbungskosten????


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von juchuu

Fahrtkosten können gar nicht abgesetzt werden, max. die reinen Betreuungskosten.Denke aber, es könnte dennoch schwierig werden. ( Nicht sonderlich glaubhaft, das die Oma das Kind gegen Bezahlung betreut!). Auf jeden Fall muss die Bezahlung mittels Überweisung erfolgen und so für jeden Monat nachgewiesen werden.


speedy

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Antwort auf Beitrag von juchuu

Hi, zunächst brauchst du einen Vertrag über die Kinderbetreuung oder zumindest monatl. Rechnungen (inkl. Datum und Steuernnummer!) und dann muss das ganze noch per Überweisung bezahlt und nachgewiesen werden (Kontoauszüge). Ob es sich dabei um Verwandte handelt oder nicht, ist egal, solange die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zahlungsempfänger muss das als freiberufliche Einnahmen versteuern (dürfte aber bei einem Rentner nicht soo viel ausmachen). Generell sind nur die Kinderbetreuungskosten absetzbar, da es sich aber quasi um eine "kinderfrau" handelt, die ja zu euch ins Haus kommt, dürfen auch Fahrtkosten auf der Rechnung stehen. Diese werden oft aber nicht immer anerkannt (vor allem nicht, wenn ein Mißverhältnis besteht aufgrund großer Entfernung...). Besser also, wenn auf den Rechnungen nur ein Betrag für Kinderbetreuung ausgewiesen ist. Zusätzlich kann deine Mutter die Fahrtkosten dann als Betriebsausgaben absetzen. Gruß, Speedy