Suechen
Eine Freundin hat ein P Konto (Pfändungsschutzkonto), 2 Kinder, Freibetrag bei etwa 1500 Euro monatlich. (Kommt nie über diesen hinaus) und ist das Konto trotzdem dicht, durch den Feiertag erreicht man ja die Sparkasse nicht. Darf das Konto trotzdem gepfändet sein? Kann zB. die Stadtkasse trotzdem das Konto pfänden, obwohl man dieses P Konto hat??? Vielleicht kann hier jemand helfen, wäre klasse!
Hallo! ein bisschen kenne ich mich aus. Was meinst du mit dicht? Kann sie keine Überweisungen tätigen oder kein Geld abheben?
gepfändet darf trotzdem werden! Durch das p-Konto sind ja die schulden nicht weg! Sonst würde doch jeder zur bank rennen u sich dieses Konto machen lassen... P-Konto heißt lediglich das sie über den freibetrag frei verfügen kann, bei einem normalen girokonto mit pfändung allerdings nur 14 Tage u dann auch nur sozialgeld oder mit einem Beschluss vom Amtsgericht!
Hallo, leider kann ich Dir jetzt auf die Schnelle keinen Rat geben in Bezug auf Deine Freundin, aber im Internet gibt es viele Infos über das P-Konto u.a. sind die gültigen Freibeträge aufgelistet und was man sonst noch beachten sollte. Viel Erfolg und liebe Grüße Sabine
Diese Seite finde ich ganz informativ und sehr übersichtlich: www.bafoeg-aktuell.de/recht/pfaendungsschutzkonto-p-konto.html
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