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Kennt sich jemand mit dem Bildungs- und Teilhabepaket aus?

Kennt sich jemand mit dem Bildungs- und Teilhabepaket aus?

Maiglöckchen

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Hallo, hat jemand Ahnung vom Bildungspaket? Wir beziehen ergänzend ALG2, sind ja als Familie eine Bedarfsgemeinschaft. Da ich für meinen Großen Unterhalt bekomme, hat er keinen Anspruch auf ALG2 und steht somit auch nicht im Berechnungsbogen. Kann ich für ihn trotzdem den Antrag stellen z.B. für´s Mittagessen in der Schule? Weiß das jemand? Wäre ja für uns als Bedarfsgemeinschaft auch entlastend, wenn wir da etwas weniger zahlen müßten. Vielleicht hat ja jemand Ahnung?! Danke, Beate


Tizi10

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Antwort auf Beitrag von Maiglöckchen

Hallo, ja, das sollte gehen, so verstehe ich es wenn ich die Website lese: http://www.bildungspaket.bmas.de/das-bildungspaket/fragen-und-antworten.html Da steht nämlich folgendes: 2. Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket? Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren. Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Ihr bezieht ja ALGII, das dein Kind genügend Einkommen hat, hat ja keinen wirklichen Einfluss auf eure gesamte Einkommenssituation. Ich an deiner Stelle würden den Antrag schnell stellen, dann bekommt ihr ja auch noch die Schulbeihilfe. Aber: bei uns betrug die Bearbeitungszeit gute 2 Monate LG


Maiglöckchen

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Antwort auf Beitrag von Tizi10

Danke, genau das hatte ich heute auch gelesen und war mir nicht sicher. Aber stimmt, es geht ja um die Familie. Jetzt frage ich mich nur, was ich machen soll... Bildungspaket muß ja immer neu beantragt werden, wenn ALG2 ausläuft und weiterbeantragt werden muß. Das wäre bei uns Ende August. Ab 3.9. brauchen wir den Zuschuß zum Mittagessen. Da er die Schule wechselt, hab ich jetzt noch keinen Vertrag für´s Essen dort. Schulgeld gibt´s ja sicher schon eher als September. Ich weiß jetzt überhaupt nicht, wann ich was beantragen soll? Wenn ich jetzt Mittagessen beantrage, ist das ja Ende August wieder hinfällig?! Boah, ist das kompliziert.... LG, Beate


Tizi10

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Antwort auf Beitrag von Maiglöckchen

Also, bei uns läuft es immer mit dem Wohngeld aus. Einen neuen Antrag konnte ich erst stellen, nachdem der Wohngeldbescheid da war, der leider auch auf sich warten ließ- dann nochmal die Wartezeit jetzt fürs Bildungspaket :( Ich habe das Essensgeld also vorgelegt, und muss jetzt wieder beim Essensanbieter einen Auszug anfordern (geht bei uns, da durch Kartenzahlung alles gespeichert ist), den ich dann bei der Bildungs-und Teilhabestelle hier einreiche- danach kam- zumindest letztes Jahr- relativ zügig das Geld. Ich würde den Antrag dennoch jetzt stellen, weil ja im August die 70,- schulbeihilfe gezahlt werden, und die bekommste ja nur, wenn der Antrag dann gestellt ist. Wenn die Bewilligung dann länger dauert, wird es nachgezahlt, aber wenn du den Antrag erst im September stellst, bekommst du die Schulbeihilfe nicht. Wär ja schade um das Geld, kann man ja immer gut brauchen :) LG


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Tizi10

ich beantrage das immer mit dem Wohngeld.Einfach ein Schreiben dazupacken und schon läuft es weiter. Gruss Chrissie


Hoffy

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Antwort auf Beitrag von Maiglöckchen

also wenn dein Sohn nicht mehr auf dem ALG II Bescheid steht, dann kann das Bildungspaket für deinen Sohn auch nicht über das ALG II beantragt werden. In diesem Fall solltest du für deinen Sohn Wohngeld beantragen. Wenn ein Wohngelanspruch besteht, kann das Bildungspaket beantragt werden. Bei uns müsste der Antrag dann im Sozial- und Wohnungsamt gestellt werden. Das kann bei euch aber anders sein. Es könnte trotzdem über das Jobcenter oder auch über das Jugendamt laufen. Ja, mit er Bearbeitungszeit, dass ist nicht so schön. Wir sind hier aber gut ran, so dass keiner lange warten muss. LG und wenn noch Fragen seien sollten, dann her damit