stressmama
Hallo,
wir sind April 2009 umgezogen (selbe Vermieter),heute habe ich für die alte Wohnung eine Mahnung bekommen das das Mietekonto einen Rückstand von 130 Euro aufweist
(Haben damals Miete ausgeglichen).
Auf der anderen Seite steht was mit Umlagen 2009, ist das nicht verjährt ???
Haben die das recht dazu ?
Vielen dank im Voraus,
lg stressmama
Ist damit vielleicht die Nebenkostenabrechung gemeint? Die NK werden ja auch zumindest teilweise "umgelegt". Da man äußerst selten genau zum Stichtag des Abrechnungszeitraumes auszieht (meistens 31.12. oder 30.06.) und die Abrechnung auch erst danach erstellt wird, kann es schon zu Nachzahlungen kommen, auch wenn man schon ausgezogen ist. ABER: Wie war/ist denn "normalerweise" bei Euch der Stichtag? Die Abrechnung muss Dir spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden. Ich denke, dass sieht ganz gut für Dich aus; es sei denn, es wurde immer bis zum 1. April abgerechnet; dann wäre der Abrechnungszeitraum vom 1. April 2009 bis zum 30. März 2010 und dann wären die gerade noch in der Frist. Abgesehen davon: "irgendwas mit Umlage" ... da kann ja jeder kommen! Die müssen schon eine Abrechnung erstellen und/oder spezifizieren, was das für eine Umlage sein soll. Ruf doch einfach mal an! LG
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