bleibcoolMama
Hallo, ich brauche mal eure Hilfe. Mein Stromanbieter hat just zum Beginn der Osterferien seine Preiserhöhungen verschickt und wie ich nun feststellen musste nur eine 14-tägige Kündigungsfrist bei Preiserhöhungen in seinen AGB. Leider war ich in dieser Zeit im Urlaub. Die gesetzliche Frist beträgt ja vier Wochen. Weiß jemand zuverlässig, ob der Anbieter berechtigt ist, den Kunden in seinen AGB schlechter zu stellen? Hat da jemand einschlägige Erfahrungen? lg, bcMama
Ich meine, gehört zu haben, dass eine Preiserhöhung (so mind. 5%) ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist.
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