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Kennt jemand sich in Rechtsfragen aus?

Kennt jemand sich in Rechtsfragen aus?

Mitglied inaktiv

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Hallo Mädels, ich habe ein Problem! Vorab ich hatte sowas noch nie und bin nun ziehmlich durch einander... Und zwarn waren wir vom 13.12.2010 bis zum 7.1.2011 im Urlaub. Am, Samstag hatte ich eine 1. Mahnung in meinem Mail-Postfach, in der ich aufgefordert wurde bis zum 17.1.2011 den noch fälligen Betrag von 5,12€ zu bezahlen. Die Überweisung ging gestern Vormittag raus. Gestern Mittag hatte ich einen Brief (schon vom 15.12.2010!) von dem Inkassounternehmen Debitas im Briefkasten mit der Forderung von 78,16€. Ich habe sofort eine E-Mail geschickt, mit dem Hinweis, dass ich im Urlaub war und meine Post schlecht nach Amerika schicken kann. Heute hatte ich wieder einen Brief im Briefkasten mit einer Forderung von 82,18€. Darauf hin habe ich dort angerufen und eine sehr unfreundliche Dame am Telefon, die meinte, dass es mein Problem sei und ich die Zahlung trotzdem tätigen muss. Anschließend habe ich direkt beim Verkäufer angerufen (gewerblich) und es stellte sich herraus, dass das wohl nur ein Versehen sei und dass sie sofort bei Debitas anruft und das Ganze storniert. Dies sollte mir per Mail bestätigt werden. Nun kam gerade diese Mail an und darin stand, dass ich Anfang Dez. 2010 schon angemahnt wurde und ich den ganzen Betrag trotzdem überweise soll. Ich muss sagen, mir zittern die Hände und ich weis nicht weiter. Erst machen die mir Hoffungen und dann kommt sowas dabei herraus... Isdt das wirklich alles rechtens? Ich habe ehrlich gesagt etwas Bammel vor der Reaktion meines Mannes... Er war sowieso schon so genervt, dass ich so viele Bücher in letzter Zeit gekauft habe und wenn dann noch sowas abei herraus kommt... Habt ihr noch Ideen was ich tun kann? Vielen Dank Jenny


mozipan

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Geh damit zum Anwalt! Als Laie kann man da so viele Fehler machen, die einen später teuer zu stehen kommen können.


Mitglied inaktiv

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Du hast ja bei der 1. Mahnung ja noch zeit zu überweisen die du ja gemacht hast. Würde die 1. Mahnung und Überweisungsbeleg an Inkasso schicken und sagen, daß du innerhalb dieser Mahnung bezahlt hast und die restlichen Gebühren nicht tragen wirst. Denke dann müßte es erledigt sein. LG


Mitglied inaktiv

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das habe ich ja versucht der Dame am Telefon zu erzählen. Doch das ist nicht derren Sache, dass ich nicht da war um meine Post zu lesen. Jetzt kam gerade noch eine Mail vom Händler, dass er an der Sache nichts ändern könne, weil ich den Bescheid vom Inkassounternehmen schon vor 3 Wochen hätte bekommen sollen. Warum also, bekomme ich erst Post vom Inkassounternehmen und erst dann ne Mahnung vom Händler??? das ist es was ich nicht verstehe! ich bin völlig aufgelöst und weis gerade nicht was ich tun soll...


speedy

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...der Händler hat wahrscheinlich seine Forderung verkauft und sie trotzdem noch selbst angemahnt - also nicht dein Problem, denn das kannst du ja nicht ahnen. Richtig ist allerdings, dass der Händler davon ausgehen darf, dass du deine Post täglich leerst und liest oder jemanden damit beauftragst. Da du aber die Mahnung rechtzeitig beglichen hast, sollte kein Problem entstehen. Wenn du dir unsciher bist oder schwache Nerven hast, dann lass einen Brief vom Anwalt schreiben - den wirst du allerdings wahrscheinlich selbst bezahlen müssen, denn die Gegenseite lenkt dann zwar meist ein, aber auf den Anwaltskosten bleibst du trotzdem sitzen... Gruß, Speedy


Mitglied inaktiv

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Danke Speedy! Du beruhigst mich ei wenig. Also, gehe ich morgen zur Bank, kopiere meinen Kontoauszug und schicke den mit einer Kopie der Rechnung an das Inkassounternehmen. Dann passiert mir nichts? Auch wenn die mir am Telefon gesagt haben, ich müsse alles bezahlen? Ach Stop: ich lese gerade noch mal, dass der erste Bescheid eine Begleichung der Forderung bis zum 22.12.2010 aufweist. Aber könnehn die sofort mit einem Inkassounternehmen kommen? Müssen die nicht erst Mahnen?


speedy

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Hi, seit ein paar Jahren ist keine Mahnung mehr nötig, da Schuldnerverzug automatisch nach 30 Tagen eintritt. Früher brauchte man die Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Wenn du eine Mahnung hast mit einer Frist bis zum 17.1. und du jetzt rechtzeitig gezahlt hast, dann reicht das (egal, was auf vorangegangenen Rechnungen/Mahnungen für Daten standen). Hast du diese Frist allerdings nicht eingehalten, wirst du die zusätzlich entstandenen Gebühren zahlen müssen. Gruß, Speedy


speedy

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Verwahr die Mail mit der 1. Mahnung und den Überweisungsbeleg. Wenn du nett bist, schickst du eine Kopie davon an das Inkassounternehmen (nur bloß nicht die Originale) zur Kenntnis. Sonst nichts unternehmen.Wenn das Inkassounternehmen weiter mahnt, kannst du es ignorieren - wenn sie Geld wollen, müssten sie es über einen gerichtlichen Mahnbescheid anfordern - und den weist du dann mit einem Lächeln zurück und legst deine Beweise vor. Du solltest dir aber GANZ sicher sein, dass die 1. Mahnung und die Rechnungen des Inkasso-Büros auch dieselbe Rechnung betreffen und nicht etwa unterschiedliche Bestellungen. Gruß, Speedy


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ja, ich bin mir sicher, denn der Betrag ist der selbe. Nur das Rechnungsdatum ist beim Händler der 23.9. und beim Inkasso der 24. Wobei ich mir auch die Frage stelle, warum mahnen sie mich erst jetzt an?


speedy

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...mahnen können sie, wann sie wollen - die Forderung würde erst am 31.12.2012 verjähren. Gruß, Speedy


maxxi

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Naja wenn du aber ende September die ware Bekommen hast hättest du es bis Dezember ja auch schon Längst bezahlt haben können dazwischen liegt ja noch Oktober und November.und ich find nach 3 Monaten darf ein Händler auch in Inkasse beauftragen.


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Antwort auf Beitrag von maxxi

Ja, da stimme ich dir zu. Dummerweise habe ich die Rechnung völlig verpennt und nicht etwa absichtlich nicht bezahlt. und ich meine dass man erst 2 mal mahnen muss, bevor man rechtliche Schritte einleitet. oder vertue ich mich jetzt...?


maxxi

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Nein man muss nicht Mahnen soweit ich Informiert bin und ich denke mal das es durch warten und nichts tun nicht besser wird . Ich würde es bezahlen bevor es noch mehr wird. Scheiße gelaufen aber kann man wohl nicht ändern.


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Antwort auf Beitrag von maxxi

Danke für deine Antwort. Ich warte jetzt dass mein Mann nach Hause kommt und dann werde ich das wohl mit ihm besprechen müssen... Ich vermute auch, dass es aufs bezahlen drauf hinaus geht...


maxxi

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Du kannst aber sicher auch mit dem Inkassounternehmen vereinbaren das du es auf 2mal bezahlst wenn der Betrag aufeinmal zuviel ist.


Ellert

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Meines Wissens nach gibt es urteile, dass diese Inkassokosten nich tzu zahlen sind wenn andere Wege billiger gewesen wäre zB ein Mahnbescheid Wir hatten das mit dem Umzugsunternhemen, die Klage ging vor gericht Vergleich..... die Inkassokosten musste der Spediteur alleine tragen da nicht notwendig ! Aber ob das übertragbar ist ??? dagmar


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Danke Mädels für eure Antworten. Ich habe jetzt mal ei wenig gegooglet und habe festgestellt, das Debitas sehr oft in Verbindung mit irgendwelchen telfefonbetrügern in Verbindung kommt... ich weis noch nicht was ich von der ganzen Sache halten soll...


deischuhzu

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Du bist nicht Auftraggeber des Inkassounternehmens und musst die Forderung nicht begleichen. Die Höhe erscheint mir auch zu hoch für diesen minimalen Betrag. Ich würde mich mit denen gar nicht mehr auseinandersetzen.